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ed* Nr. 02/2026

„Geld gegen Reformen“ ist nicht neu

ed* Nr. 02/2026 – Kapitel 3

Vorbild für diese neue Steuerungslogik ist die im Zuge der Corona-Pandemie geschaffene Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Mit ihr wurde das Prinzip „Geld gegen Reformen“ bereits erprobt. Dort war die Auszahlung der Mittel an die Erfüllung der jeweils vereinbarten Meilensteine und Zielwerte für Reformen und Investitionen gebunden. Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne mussten dabei einen wesentlichen Teil der in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters festgestellten Herausforderungen angehen.


Auf diese Weise wurden auch Reformen der Alterssicherung mit europäischen Mitteln verknüpft. So war in Spanien das Inkrafttreten einer Rentenreform als Meilenstein Teil eines Zahlungsantrags. In Slowenien hingegen wurde die Rentenreform in mehrere Schritte unterteilt – von der Vorbereitung des ­Gesetzgebungsverfahrens bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen. Die einzelnen Meilensteine waren dabei unterschiedlichen Zahlungsanträgen zugeordnet.


Mit den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen soll dieses Prinzip nun über ein zeitlich begrenztes Kriseninstrument hinaus auf einen großen Teil des regulären EU-Haushalts übertragen werden. Mit 865 Milliarden Euro bilden die Partnerschaftspläne den größten Ausgabenblock des vorgeschlagenen MFR. Künftig könnte somit ein erheblicher Teil der europäischen Förderung nach dieser Logik vergeben werden.


Damit stellt sich umso mehr die Frage, welche Reformen in den Partnerschaftsplänen vereinbart werden – und wer darüber entscheidet.