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ed* Nr. 02/2026

Noch ist vieles Verhandlungssache

ed* Nr. 02/2026 – Kapitel 5

Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission zum MFR bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Über den MFR entscheiden die Mitgliedstaaten einstimmig im Rat; zudem ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.


Das Parlament sieht Teile der geplanten neuen Haushaltsarchitektur kritisch. Insbesondere die Bündelung zahlreicher bislang eigenständiger Programme in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen stößt auf Vorbehalte. Das Parlament befürchtet insbesondere, dass seine Haushalts- und Kontrollrechte bei der Umsetzung der neuen Instrumente geschwächt werden.


Porträtfoto Markus Ferber
© Markus FerberMarkus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments

Die Nationalen und ­Regionalen ­Partnerschaftspläne sind ein ­Instrument, mit dem die Europäische Kommission viele Gestaltungsspielräume gewinnt und die dazu beitragen könnten, dass sich das Machtgefüge zwischen den Institutionen verschiebt. Gerade Themen wie die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme sind aber politisch hochsensibel und müssen auch aus Legitimationsgründen weiterhin im politischen Prozess in den Mitgliedstaaten entschieden werden.


In einer gemeinsam mit David Bokhorst verfassten Analyse, die vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments angefordert wurde, sieht Zeitlin in der Bündelung der Programme auch Chancen für die parlamentarische Kontrolle. Vorausgesetzt, die geteilte Mittelverwaltung wird wie vorgeschlagen umgesetzt, könnte diese im Rahmen der Partnerschaftspläne sogar einfacher und wirksamer werden als im bislang stark fragmentierten Haushaltssystem. Das Europäische Parlament könne sich dabei auf die Aufsicht der Kommission über die nationalen Prüfbehörden, die Arbeit der mit Interessenträgern besetzten Begleitausschüsse sowie die Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs stützen. Zugleich müsse es zusätzliche Kapazitäten und Fachkenntnisse aufbauen, um die Erfüllung von Meilensteinen und Zielwerten bewerten zu können.


Der Rat hat sich inzwischen grundsätzlich hinter die neue Struktur der Partnerschaftspläne gestellt. In seiner partiellen Verhandlungsposition vom Juni hält er auch an einer engen Verbindung zwischen Reformen, Investitionen und EU-Finanzierung fest. Über zentrale Fragen der konkreten Ausgestaltung wird jedoch weiter verhandelt. Dazugehört insbesondere, wie Reformen und Investitionen mit der Auszahlung von EU-Mitteln verknüpft werden und welche Rolle dabei die länderspezifischen Empfehlungen spielen sollen.


Angestrebt wird eine Einigung über den Finanzrahmen bis Ende 2026. Die notwendigen Rechtsakte sollen anschließend 2027 verabschiedet werden, damit der neue MFR am 1. Januar 2028 in Kraft treten kann.