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Wer bestimmt die Reformrichtung?
ed* Nr. 02/2026 – Kapitel 4
Eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung der Partnerschaftspläne soll das Europäische Semester spielen. Die dort identifizierten Herausforderungen sollen künftig bei der Festlegung von Reformen und Investitionen in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen berücksichtigt werden.
Damit könnte sich auch die praktische Bedeutung der länderspezifischen Empfehlungen verändern. Bislang sind diese rechtlich nicht bindend. Ein Mitgliedstaat ist also nicht allein aufgrund einer solchen Empfehlung verpflichtet, eine bestimmte Reform umzusetzen. Wird ein entsprechendes Reformziel jedoch in einen Partnerschaftsplan aufgenommen und dort mit Meilensteinen, Zielwerten und Zahlungen verbunden, erhält es zusätzliches Gewicht: Die länderspezifische Empfehlung selbst bleibt zwar unverbindlich, die Umsetzung der vereinbarten Reformschritte kann aber zur Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Mitteln werden.
Der Governance-Forscher Jonathan Zeitlin sieht deshalb auch das Verfahren zur Annahme der länderspezifischen Empfehlungen auf dem Prüfstand. Sollten diese künftig eine größere haushaltspolitische Bedeutung erhalten, sollten die Abstimmungsregeln aus seiner Sicht gewährleisten, dass die Reformprioritäten einen breiten Konsens der Mitgliedstaaten widerspiegeln und nicht allein von der institutionellen Sicht der Europäischen Kommission geprägt werden.
Welche Reformen auf diese Weise mit EU-Mitteln verknüpft werden, wird dabei nicht allein von Brüssel vorgegeben. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Partnerschaftspläne selbst erarbeiten und darin Reformen und Investitionen vorschlagen. Die Pläne sollen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt und von ihr bewertet werden. Anschließend sollen sie auf Vorschlag der Kommission vom Rat der Europäischen Union angenommen werden.

Sollten die Vorschläge der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen angenommen werden, wird ihr eine Schlüsselrolle bei der Bewertung zukommen, inwieweit die Planentwürfe der Mitgliedstaaten den in den länderspezifischen Empfehlungen aufgezeigten Reformherausforderungen Rechnung tragen. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung der Pläne wird jedoch der Rat treffen.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Aufbau- und Resilienzfazilität betont Zeitlin die Verantwortung der nationalen Regierungen bei der Ausarbeitung der Pläne. Sie sollten ihre Reformvorschläge sorgfältig formulieren und sicherstellen, dass die betroffenen Sozialpartner sowie weitere gesellschaftliche Akteure umfassend beteiligt werden – auch weil die Auszahlung von EU-Mitteln von der Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen abhängen kann.
Auch bei der Umsetzung kommt der Europäischen Kommission eine wichtige Rolle zu: Sie soll überprüfen, ob die in den Plänen vereinbarten Meilensteine und Zielwerte erreicht wurden und damit die Voraussetzungen für die Auszahlung der entsprechenden EU-Mittel erfüllt sind. Auf diese Weise würde sie die Umsetzung der vereinbarten nationalen Reformen über die Laufzeit der Partnerschaftspläne hinweg begleiten und deren Fortschritt überprüfen.

Die konkrete Ausgestaltung der Reformen bleibt dabei in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten. Gleichzeitig könnte die europäische Ebene durch die Verknüpfung von Reformzielen und EU-Mitteln einen stärkeren Einfluss auf nationale Reformprozesse erhalten. Der EU-Haushalt könnte so über seine Finanzierungsfunktion hinaus zunehmend zu einem Instrument politischer Steuerung werden.
Was ist das Europäische Semester?
Im Europäischen Semester koordiniert die EU jährlich die Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission analysiert dazu die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den einzelnen Ländern und legt Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen (Country-Specific Recommendations – CSRs) vor. Darin benennt sie politische Herausforderungen und möglichen Reformbedarf. Die Empfehlungen werden von den Mitgliedstaaten angenommen und sind rechtlich nicht bindend.