Die gefundenen Kompromisse dürfen nicht verlorengehen.

UM – 02/2022

Der Versuch, die Revision der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 auf dem Kompromissweg zum Abschluss zu bringen, ist am 22. Dezember des letzten Jahres erneut im Trilog gescheitert. Unklar ist, wie es politisch weitergeht. Es droht, dass die bereits gefunden, guten Lösungen für die Koordinierung von grenzüberschreitend erbrachten Pflegeleistungen oder für abgeleitete Ansprüche bei Krankheit nicht verabschiedet werden können. Eine kurze Beispielsammlung der Deutschen Sozialversicherung verdeutlicht, wie wichtig es, dass Leistungen der Pflegeversicherung analog den Leistungen bei Krankheit grenzüberschreitend koordiniert werden.