Die Europäische Kommission vertagt konkrete Gesetzesinitiative zur Europäischen Sozialversicherungsnummer in den späteren Jahresverlauf.

KL/AD – 03/2018

In dem am 13. März 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegten Paket zur sozialen Gerechtigkeit sind keine konkreten Maßnahmen zur Einführung einer Europäischen Sozialversicherungsnummer (ESSN) enthalten (die Europavertretung berichtete zuletzt im Januar 2018 über die Thematik). 

Zu der beabsichtigten Einführung einer ESSN hatte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Auswertung ist noch nicht abschließend erfolgt, so dass jetzt nur ein Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand vorliegt (siehe Mitteilung KOM/2018/130, Seite 8 unten.) 

 

Demnach solle die Einführung einer ESSN als digitaler Identifikator für die Interoperabilität bestehender Systeme sorgen. Aus Sicht der Kommission könnte mit der Einführung einer ESSN eine bestehende Absicherung in Sozialversicherungssystemen des Heimatlandes grenzüberschreitend leicht nachgewiesen werden. EU-weit könnten Personen dadurch schneller und einfacher Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen erhalten. 

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission beabsichtigt, im Lauf dieses Jahres eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen.