Frist gestartet für die regionalen, lokalen und nationalen Verwaltungen, ihre Dienste und Informationen online zu stellen.

KB – 11/2018

Im Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe L295 vom 21. November 2018, Seiten 1 ff., wurde die „Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012“ veröffentlicht.

Die EU möchte mit dem Zugangstor erreichen, dass Verwaltungen Dienstleister für Bürger und Unternehmen werden. Die Betroffenen sollen über das Portal nicht nur einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Verpflichtungen nach nationalem und EU-Recht erhalten, sondern auch Anträge im Rahmen des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (once only) stellen können. Für grenzüberschreitende Verfahren sollen bereits vorliegende Daten wiederverwendet und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht werden.

Bis zum Ende des Jahres 2020 sollen die Mitgliedstaaten Informationen und bis Ende des Jahres 2023 den Zugang zu bestimmten Verwaltungsverfahren online und mehrsprachig bereitstellen und mit der zentralen europäischen Plattform verknüpfen.

Lesen Sie dazu auch unsere bereits veröffentlichten Artikel „One Stop Shop 'Ihr Europa'“ und „Das Europäische 'Stargate' ist noch nicht einsatzbereit“ sowie die Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung vom 12. März 2018.