EPSCO Rat beschäftigt sich mit den Initiativen des Pakets für soziale Gerechtigkeit.

SW – 12/2018

Zum Jahresende ist der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ noch einmal zusammengekommen und hat sich dabei unter anderem auf folgende für die gesetzliche Sozialversicherung relevante Ergebnisse verständigt:

Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz

Die Minister einigten sich auf eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Minister betonten, dass der Geltungsbereich der Systeme der sozialen Sicherheit insbesondere auf junge Menschen ausgedehnt werden sollte, um die bestehenden formellen Deckungslücken zu schließen. Als große Herausforderungen betonten die Minister die Respektierung der nationalen Kompetenzen und der Verschiedenheit der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten.

Mit der Empfehlung sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden:


  • die formellen Deckungslücken im Sozialschutz zu schließen, indem allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen der Zugang zu den Sozialschutzsysteme ermöglicht wird,
     
  • eine angemessene wirksame Deckung durch Maßnahmen zu fördern, die es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen ermöglichen, als Mitglieder eines Systems Sozialleistungen aufzubauen und in Anspruch zu nehmen,
     
  • die Übertragung von Sozialschutzleistungen zwischen den Systemen zu erleichtern.
     

Der Vorschlag gilt für den Sozialschutz in Bezug auf Arbeitslosigkeit, Krankheit und Gesundheitsfürsorge, Mutterschaft und Vaterschaft, Invalidität, Alters- und Hinterbliebenenleistungen sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag (siehe Bericht 3/2018) wird den Mitgliedstaaten für Selbstständige empfohlen, eine formelle Absicherung zumindest auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Der Kommissionsvorschlag beinhaltete mit Ausnahme für Leistungen bei Arbeitslosigkeit die Empfehlung einer verpflichtenden Absicherung der Selbstständigen.


Die Empfehlung wird aller Voraussicht nach Mitte nächsten Jahres förmlich auf den Weg gebracht. Zuvor sind in Deutschland und Tschechien weitere Verfahrensschritte auf nationaler Ebene notwendig, damit der Empfehlung auf europäischer Ebene auch zugestimmt werden kann.

Europäische Arbeitsbehörde

Die Sozialminister einigten sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (siehe Bericht 3/2018).


Die Minister unterstützen den Vorschlag und das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Arbeitnehmermobilität und sozialem Schutz zu stärken. Die Minister hoben hervor, dass der Vorschlag ein weiterer Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes sei, bei gleichzeitiger Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer und der europäischen Sozialpolitik.


Sie betonten, dass wichtige künftige Herausforderungen unter anderem die Erreichung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen den Aufgaben der Behörde und den nationalen Zuständigkeiten sowie das Funktionieren des Vermittlungsmechanismus seien.

Der Rat schlägt in seinem Standpunkt vor, die Bezeichnung „Europäische Arbeitsagentur“ anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen „Europäische Arbeitsbehörde“ zu verwenden.


Der Standpunkt des Rates sieht ferner vor, dass die „Behörde“ insbesondere:


1.   den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten bei grenzüberschreitender Mobilität für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und nationale Verwaltungen erleichtern soll,


2.   die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der grenzübergreifenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts, einschließlich der Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Inspektionen unterstützen soll,


3.   bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden zur Beilegung vermitteln soll,


4.   die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren der Union und den Mitgliedstaaten erleichtern soll, um Lösungen für Arbeitsmarktstörungen, von denen mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind, zu erreichen,


5.   die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit unterstützt.

Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission sieht der Standpunkt des Rates keine Übertragung der Aufgaben und Gremien der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Europäische Arbeitsbehörde mehr vor. Dies war einer der Hauptkritikpunkte der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung, da insbesondere ein Verlust an Expertenwissen und gewachsener vertrauensvoller Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Gremien der Verwaltungskommission befürchtet wurde (siehe Bericht 8/2018).

Der Ausschuss „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes hatte seinen Bericht zum Entwurf der Kommission in seiner Sitzung am 26. November verabschiedet. Auch der Bericht des Ausschusses sieht keine Übertragung der Gremien der Verwaltungskommission vor. Das Plenum des Europäischen Parlamentes billigte in seiner Sitzung am 11. Dezember den Beschluss des Ausschusses, in interinstitutionelle Verhandlungen einzutreten.


Die österreichische Ratspräsidentschaft endet am 31. Dezember 2018. Der rumänische Minister für Arbeit und soziale Gerechtigkeit hat bereits bekräftigt, die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde zu unterstützen. Die rumänische Ratspräsidentschaft wird nun mit dem Europäischen Parlament und der Kommission in den informellen Trilog eintreten, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.