Digitaler Wandel in der EU
State of Play und Ausblick.
TH – 02/2019
Die digitale Revolution verwandelt die Welt, wie wir sie
kennen, in beispielloser Geschwindigkeit. Digitale Technologien verändern nachhaltig die Art und
Weise, in der Unternehmen funktionieren, wie Menschen miteinander in Kontakt
treten und Informationen austauschen und öffentlicher und privater Sektor interagieren.
Bereits in der Wahlperiode 2014-2019 gab es eine Reihe von
Initiativen in den Bereichen Digitalisierung von Industrie und öffentlichen
Dienstleistungen, Investitionen in digitale Infrastruktur und Dienstleistungen,
Forschungsprogramme, Cybersecurity, E-Commerce, Urheberrecht und Datenschutz. Unter
den EU-Bürgern wächst jedoch das Bewusstsein, dass digitale Technologien in
ihrem Alltag bereits jetzt eine wichtige Rolle spielen, und künftig eine noch
stärkere spielen werden.
In einer Umfrage von Eurobarometer aus dem Jahr 2017 gaben zwei Drittel der Europäer an, dass
sich digitale Technologien positiv auf die Gesellschaft und ihr eigenes Leben
auswirken. Eine Mehrheit der Befragten war jedoch auch der Ansicht, dass die
EU, die Behörden der Mitgliedstaaten und die Unternehmen Maßnahmen ergreifen
müssen, um die Auswirkungen dieser Technologien zu bekämpfen.
Dementsprechend will die Europäische Union ihre
Unterstützung für den digitalen Wandel in den nächsten Jahren verstärken, wie
der jüngste Vorschlag für das Programm „Digital
Europe for 2021-2027“ zeigt - dies wäre das erste Finanzierungsprogramm,
das ausschließlich der Unterstützung der digitalen Transformation in der EU dient.
Weitere Maßnahmen der EU sind zweifelsfrei erforderlich,
insbesondere zur Steigerung der Infrastrukturinvestitionen und Innovation, zur
Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, zur Verringerung
der bestehenden digitalen Kluft, zur Beseitigung der verbleibenden Hindernisse
im digitalen Binnenmarkt und zur Gewährleistung eines angemessenen rechtlichen
und ordnungspolitischen Rahmens in den Bereichen von Speicherung von Daten,
künstlicher Intelligenz („KI“) und Internetsicherheit.
Was wurde bereits erreicht
Zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors wurden auf der
Grundlage des e-Government-Aktionsplans 2016-2020 bereits mehrere Initiativen
zur Modernisierung digitaler öffentlicher Dienste verabschiedet. Genannt seien
hier nur die eIDAS-Verordnung über die
grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel, die im
September 2018 in Kraft getreten ist sowie die seit Oktober 2018 geltende Single Digital
Gateway-Verordnung, welche Unternehmen und Bürgern einen zentralen
Online-Zugang bieten soll, um Informationen über nationale Gesetze, verwaltungstechnische
Erfordernisse und Verfahren zu erhalten.
Zum Schutz personenbezogener Daten können
die Europäer nunmehr gemäß den neuen Datenschutzbestimmungen, die seit dem 25.
Mai 2018 EU-weit gelten, personenbezogene Daten sicher zwischen
Online-Diensteanbietern übertragen und haben das Recht zu erfahren, wie ihre
personenbezogenen Daten erfasst werden. Darüber hinaus müssen mit dem
"Recht auf Vergessenwerden" diese personenbezogenen Daten auf Anfrage
gelöscht werden, wenn ein Unternehmen keinen berechtigten Grund zur Aufbewahrung
hat.
KI
Die EU sieht sich gerade in Fragen von ethisch
verantwortungsbewusster KI weltweit führend, weshalb bereits seit geraumer Zeit
Erwägungen im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen, wie im Bereich der
Robotik und der künstlichen Intelligenz Technologien und ethische Normen und
Standards in Einklang zu bringen wären.
Die Kommission hat bereits 2018 alle hierzu relevanten
Interessengruppen konsultiert und die hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz ins Leben gerufen. Die Veröffentlichung einer
Reihe ethischer EU-Richtlinien zu KI, die sich auf Themen wie Fairness,
Sicherheit, Transparenz, Datenschutz, Schutz personenbezogener Daten und
Nichtdiskriminierung beziehen, ist für 2019 geplant. Der Rat hat hierzu am
18.02.2019 die Schlussfolgerungen zum „Europäischen
abgestimmten Plan zur künstlichen Intelligenz“ angenommen.
Schritte in die Zukunft: was bleibt zu tun
Der Zugang zu -und die Weiterverwendung von digitalen Daten
(d. h. insbesondere die von nicht personenbezogenen- und maschinengenerierten
Daten) ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den digitalen Wandel in
vielen Bereichen der EU, so auch im Bereich von Gesundheit und Pflege.
Es sind daher neue Initiativen erforderlich, um die
Vorschriften für den Datenaustausch weiter zu harmonisieren, insbesondere im
Bereich der Interaktion von Unternehmen und Verwaltung; zu klären wären
insbesondere Fragen, die den Besitz von Daten betreffen (wer verwendet was unter
welchen gesetzlichen Voraussetzungen wofür).
Die derzeitige mangelnde Interoperabilität elektronischer
Patientenakten in der EU (hierzu unser Bericht aus Dezember 2018) hat erhebliche Nachteile und
schränkt die Fortschritte im Bereich der Gesundheitsforschung, der
Präventionsstrategien und der personalisierten Medizin ein.
Bei der Digitalisierung des öffentlichen Sektors (e-Government)
soll der Schwerpunkt auf der weiteren Umsetzung des Aktionsplans 2016-2020
liegen. Weitere Maßnahmen der EU können im Einklang mit der Erklärung
von Tallinn von 2017 getroffen werden, insbesondere in den Bereichen der
Interkonnektivität öffentlicher Dienste, der Wiederverwendbarkeit von Daten des
öffentlichen Sektors und dem Erwerb digitaler Kompetenzen für Mitarbeiter in
öffentlichen Verwaltungen