Start für die europaweite Nutzung elektronischer Verschreibungen
Seit Januar 2019 können finnische Patientinnen und Patienten in estnischen Apotheken elektronische Rezepte einlösen.
SJS / MS – 02/2019
Den Anfang machen Finnland und Estland. Beide
Mitgliedstaaten verfügen national seit vielen Jahren über ein elektronisches
Rezept, das jetzt auch grenzüberschreitend eingelöst werden kann. Zumindest
gilt das in eine Richtung: Ab dem 21. Januar 2019 sollen e-Rezepte aus Finnland in
teilnehmenden estnischen Apotheken eingereicht werden können. Durch die
elektronische Bürgerkarte wird der Patient authentifiziert und sein Rezept
erscheint beim Apotheker. Neu an der Initiative ist auch, dass die
elektronischen Verschreibungen über eine europäische
Infrastruktur für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth Digital Service
Infrastructure – eHDSI) eingesehen werden, sodass Patienten keine
schriftliche Verschreibung vorlegen müssen.
„Patienten sollten ihre
elektronischen Verschreibungen grenzüberschreitend einlösen können. Die
Freizügigkeit ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union: Wir müssen es den Menschen
so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten,
wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten“, erklärte die Europäische Kommission anlässlich des ersten
grenzüberschreitenden Austausches elektronischer Rezepte.
Das übergeordnete Ziel der Kommission in der europäischen
Strategie für Gesundheitsversorgung und Pflege ist es, Gesundheitsdaten
interoperabel zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Der nächste Schritt wird daher darin bestehen, neben
dem e-Rezept auch den länderübergreifenden Zugang zu sogenannten „Patientenkurzakten“ zu ermöglichen. Diese enthalten Hintergrundinformationen über wichtige
Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen,
Operationen, die bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung
gestellt werden sollen. Erste Kooperationen starten zwischen Tschechien und
Luxemburg.
Die Kommission hofft, dass sich an dieser
eHealth-Dienstinfrastruktur und dem elektronischen Austausch von
Gesundheitsdaten weitere Mitgliedstaaten bald beteiligen. Zehn Mitgliedstaaten haben
signalisiert, noch in diesem Jahr mit grenzüberschreitenden e-Rezepten bzw.
e-Patientenkurzakten zu starten.
Voraussetzung für einen grenzüberschreitenden Austausch ist,
dass die Mitgliedstaaten national über die entsprechenden Strukturen verfügen. In
Deutschland wird der Einstieg in die elektronische Gesundheitsakte mit dem e-Health-Gesetz gefördert, das einen konkreten Fahrplan für den Aufbau einer sicheren
Telematikinfrastruktur und die Einführung medizinischer Anwendungen enthält. Die
deutsche Bundesregierung hat in diesem Zuge erklärt, das e-Rezept bis 2020
einführen zu wollen.
Weitere Informationen:
Wie das e-Rezept funktioniert (englisch).
Pressemeldung Kommission (deutsch).