Europäische Arbeitsbehörde auf der Zielgeraden
EU-Parlament gibt Grünes Licht.
SW – 04/2019
In ihrer Sitzung am 16. April 2019 haben
sich die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes mehrheitlich für die
Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde ausgesprochen und die mit dem Rat im
Februar erzielte Einigung bestätigt.
Aufgaben der Behörde
Der Rat und das Europäische Parlament hatten
sich in den interinstitutionellen Verhandlungen auf einen Kompromisstext
verständigt. Danach soll die Behörde die Mitgliedstaaten und die Kommission bei
der Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität
und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Union
unterstützen.
Die Behörde soll künftig den Zugang zu
Informationen über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mobilität von Arbeitskräften
erleichtern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, einschließlich bei konzertierten
und gemeinsamen Inspektionen und der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit,
unterstützen. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten
soll sie vermitteln.
Nicht vorgesehen ist die im ursprünglichen
Kommissionsentwurf vorgesehene Übertragung der Aufgaben und der Gremien der
Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
auf die ELA. Die Deutsche Sozialversicherung hatte dies kritisch bewertet, weil
sie insbesondere einen Verlust an Expertenwissen und gewachsener vertrauensvoller
Zusammenarbeit in den Gremien der Verwaltungskommission befürchtete (siehe
Bericht 8/2018).
Die Zuständigkeit der
Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
werden durch die ELA nicht berührt. Die ELA wird bei der Mediation alle
relevanten Entscheidungen der Verwaltungskommission berücksichtigen. Die Verwaltungskommission kann die ELA
ersuchen, Sachverhalte unter Mediation, die die Koordinierung der Systeme der
sozialen Sicherheit betreffen, an sie zu verweisen.
Im Hinblick auf die künftige
Zusammenarbeit der Verwaltungskommission und der ELA soll eine
Kooperationsvereinbarung helfen, Aktivitäten in gegenseitigem Einvernehmen zu
koordinieren und Doppelungen zu vermeiden.
Name, Sitz und Ausstattung
Entgegen der ursprünglichen Position des
Rates haben sich die europäischen gesetzgebenden Institutionen auf den Namen
„Europäische Arbeitsbehörde“ verständigt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten
hatte sich ursprünglich für „Europäische Arbeitsagentur“ ausgesprochen, um die unterstützende
Rolle der ELA für die Mitgliedstaaten hervorzuheben.
Die ELA soll mit etwa 144 Mitarbeitern,
von denen etwa 60 abgeordnete nationale Experten sein sollen, ausgestattet
werden. Fünf Jahre nach ihrer Errichtung soll sie volle Arbeitsfähigkeit erreicht
haben. Vorgesehen ist für die Behörde ein Jahresbudget von 50 Millionen Euro.
Das Bewerbungsverfahren zur Bestimmung
des künftigen Sitzes der Behörde läuft, Mitgliedstaaten können noch bis zum 6. Mai
„Bewerbungen“ einreichen. Der Rat wird hierüber voraussichtlich im Juni
abstimmen.