EU-Parlament gibt Grünes Licht.

SW – 04/2019

In ihrer Sitzung am 16. April 2019 haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes mehrheitlich für die Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde ausgesprochen und die mit dem Rat im Februar erzielte Einigung bestätigt.

Aufgaben der Behörde

Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich in den interinstitutionellen Verhandlungen auf einen Kompromisstext verständigt. Danach soll die Behörde die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Union unterstützen.


Die Behörde soll künftig den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mobilität von Arbeitskräften erleichtern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, einschließlich bei konzertierten und gemeinsamen Inspektionen und der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, unterstützen. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten soll sie vermitteln.


Nicht vorgesehen ist die im ursprünglichen Kommissionsentwurf vorgesehene Übertragung der Aufgaben und der Gremien der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die ELA. Die Deutsche Sozialversicherung hatte dies kritisch bewertet, weil sie insbesondere einen Verlust an Expertenwissen und gewachsener vertrauensvoller Zusammenarbeit in den Gremien der Verwaltungskommission befürchtete (siehe Bericht 8/2018).


Die Zuständigkeit der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit werden durch die ELA nicht berührt. Die ELA wird bei der Mediation alle relevanten Entscheidungen der Verwaltungskommission berücksichtigen. Die Verwaltungskommission kann die ELA ersuchen, Sachverhalte unter Mediation, die die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betreffen, an sie zu verweisen.


Im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit der Verwaltungskommission und der ELA soll eine Kooperationsvereinbarung helfen, Aktivitäten in gegenseitigem Einvernehmen zu koordinieren und Doppelungen zu vermeiden.

Name, Sitz und Ausstattung

Entgegen der ursprünglichen Position des Rates haben sich die europäischen gesetzgebenden Institutionen auf den Namen „Europäische Arbeitsbehörde“ verständigt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hatte sich ursprünglich für „Europäische Arbeitsagentur“ ausgesprochen, um die unterstützende Rolle der ELA für die Mitgliedstaaten hervorzuheben.


Die ELA soll mit etwa 144 Mitarbeitern, von denen etwa 60 abgeordnete nationale Experten sein sollen, ausgestattet werden. Fünf Jahre nach ihrer Errichtung soll sie volle Arbeitsfähigkeit erreicht haben. Vorgesehen ist für die Behörde ein Jahresbudget von 50 Millionen Euro.


Das Bewerbungsverfahren zur Bestimmung des künftigen Sitzes der Behörde läuft, Mitgliedstaaten können noch bis zum 6. Mai „Bewerbungen“ einreichen. Der Rat wird hierüber voraussichtlich im Juni abstimmen.