
Europäisches Semester liefert das „Frühjahrspaket 2019“
Erfreuliche Entwicklungen, die aber überschattet sind.
Dr. Sch.-W. – 06/2019
Am 5. Mai veröffentlichte die
EU-Kommission das so genannte „Frühjahrspaket“ im Rahmen des Europäischen
Semesters. Neben den Entwürfen für Länderspezifische Empfehlungen hat die
Kommission verschiedene Leitlinien und Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts-
und Wachstumspakts angenommen. Sie empfahl, das Defizitverfahren gegen Spanien
einzustellen; gegen Italien werde man, trotz der umfassenden Kritik an der
Haushaltspolitik, „heute“ kein Defizitverfahren einleiten. Im Fall
Griechenlands dagegen fand Dombrowskis eher leise tadelnde Worte wegen der seit
dem Mai wieder expansiveren Haushaltspolitik.
Kommissions-Vizepräsident
Dombrowskis, Sozialkommissarin Thyssen und Wirtschaftskommissar Moscovici stellten das
Paket gemeinsam vor. Dombrowski gab sich betont optimistisch: Die europäische
Wirtschaft, Investitionen, Beschäftigung seien sieben Jahre in Folge mehr oder
weniger ununterbrochen gewachsen, und es seien wichtige Strukturreformen
erfolgt. Allerdings gelte dieses positive Bild nicht für alle Mitgliedstaaten
gleichermaßen. Und für alle Mitgliedstaaten gebe es noch viel zu tun, wobei
unter den drei großen Herausforderungen die Digitalisierung und die
Bevölkerungsalterung an erster Stelle genannt wurden.
Thyssen griff die kritischen
Bemerkungen zu den durchaus unterschiedlichen Ergebnissen innerhalb Europas auf
und wies auf das „beunruhigende“ Ausmaß von atypischer Arbeit in manchen
Mitgliedstaaten hin, auch wenn der Beschäftigungsstand insgesamt auf einem
„Rekordniveau“ angelangt sei. Man müsse gerade für diesen Personenkreis sowie
die Selbständigen die Einbeziehung in den Sozialschutz überdenken, um
sicherzustellen, dass alle Menschen angemessen geschützt sind.
Der zukünftige
Einsatz europäischer Mittel vor allem aus den Struktur- und Kohäsionsfonds
müsse stärker auf das Europäische Semester und die Unterstützung der
vereinbarten (Struktur-) Reformen fokussiert werden. In einer Pressemitteilung
forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Fortschritte der sozialen
(Aufwärts-) Konvergenz im Einklang mit dem „Europäischen Pfeiler sozialer
Rechte“ zu machen.
Es seien, so die Kommission,
erhebliche Fortschritte bei der Erreichung der beschäftigungs- und
sozialpolitischen Ziele von Europa 2020 erreicht worden. Durch die verbesserte
Lage auf den Arbeitsmärkten stieg vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen
und Älteren. Jedoch gäbe es weiterhin einen großen geschlechtsspezifischen
Lohnunterschied. Auch bestünden erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen
Ländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen.
Besondere Anforderungen würden
aufgrund von atypischen Beschäftigungsverhältnissen sowie einem zunehmenden
Missverhältnis zwischen den angebotenen und nachgefragten
Qualifikationsprofilen entstehen. Anlass zur Sorge gibt ferner der nur schleppende
Abbau von Armut.
Trotz der allgemeinen
Verbesserungen der sozialen Lage in der EU bleibe daher der Zugang zu
Sozialleistungen und ein angemessener Sozialschutz aufgrund der sich ändernden
Rahmenbedingungen ein wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang wird auch das
Thema von Engpässen im Wohnungsmarkt angesprochen.
Zur Presseerklärung des
EU-Kommission geht es hier: