Erfreuliche Entwicklungen, die aber überschattet sind.

Dr. Sch.-W. – 06/2019

Am 5. Mai veröffentlichte die EU-Kommission das so genannte „Frühjahrspaket“ im Rahmen des Europäischen Semesters. Neben den Entwürfen für Länderspezifische Empfehlungen hat die Kommission verschiedene Leitlinien und Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angenommen. Sie empfahl, das Defizitverfahren gegen Spanien einzustellen; gegen Italien werde man, trotz der umfassenden Kritik an der Haushaltspolitik, „heute“ kein Defizitverfahren einleiten. Im Fall Griechenlands dagegen fand Dombrowskis eher leise tadelnde Worte wegen der seit dem Mai wieder expansiveren Haushaltspolitik.

Kommissions-Vizepräsident Dombrowskis, Sozialkommissarin Thyssen und Wirtschaftskommissar Moscovici stellten das Paket gemeinsam vor. Dombrowski gab sich betont optimistisch: Die europäische Wirtschaft, Investitionen, Beschäftigung seien sieben Jahre in Folge mehr oder weniger ununterbrochen gewachsen, und es seien wichtige Strukturreformen erfolgt. Allerdings gelte dieses positive Bild nicht für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen. Und für alle Mitgliedstaaten gebe es noch viel zu tun, wobei unter den drei großen Herausforderungen die Digitalisierung und die Bevölkerungsalterung an erster Stelle genannt wurden.

Thyssen griff die kritischen Bemerkungen zu den durchaus unterschiedlichen Ergebnissen innerhalb Europas auf und wies auf das „beunruhigende“ Ausmaß von atypischer Arbeit in manchen Mitgliedstaaten hin, auch wenn der Beschäftigungsstand insgesamt auf einem „Rekordniveau“ angelangt sei. Man müsse gerade für diesen Personenkreis sowie die Selbständigen die Einbeziehung in den Sozialschutz überdenken, um sicherzustellen, dass alle Menschen angemessen geschützt sind.


Der zukünftige Einsatz europäischer Mittel vor allem aus den Struktur- und Kohäsionsfonds müsse stärker auf das Europäische Semester und die Unterstützung der vereinbarten (Struktur-) Reformen fokussiert werden. In einer Pressemitteilung forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Fortschritte der sozialen (Aufwärts-) Konvergenz im Einklang mit dem „Europäischen Pfeiler sozialer Rechte“ zu machen.

Es seien, so die Kommission, erhebliche Fortschritte bei der Erreichung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele von Europa 2020 erreicht worden. Durch die verbesserte Lage auf den Arbeitsmärkten stieg vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren. Jedoch gäbe es weiterhin einen großen geschlechtsspezifischen Lohnunterschied. Auch bestünden erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen.


Besondere Anforderungen würden aufgrund von atypischen Beschäftigungsverhältnissen sowie einem zunehmenden Missverhältnis zwischen den angebotenen und nachgefragten Qualifikationsprofilen entstehen. Anlass zur Sorge gibt ferner der nur schleppende Abbau von Armut.

Trotz der allgemeinen Verbesserungen der sozialen Lage in der EU bleibe daher der Zugang zu Sozialleistungen und ein angemessener Sozialschutz aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen ein wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang wird auch das Thema von Engpässen im Wohnungsmarkt angesprochen.

Zur Presseerklärung des EU-Kommission geht es hier:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-2813_de.htm