Empfehlungen zum Gesundheitswesen werden gering befolgt. Neuer Fokus liegt auf „Investitionen“.

Dr. Sch.-W. – 06/2019

Im Rahmen des „Frühjahrspakets“ zum Europäischen Semester hat die EU-Kommission am 5. Mai ihren Entwurf von Länderspezifischen Empfehlungen vorgelegt. Was die Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen seit dem Jahr 2011 angehe, dem Beginn der Semester, zeichnete die Kommission ein gemischtes Bild. Die größten Fortschritte seien unter anderem auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik erzielt worden, während die Aufforderungen etwa zur Ausweitung der Steuerbasis oder auf dem Gebiet des Gesundheitswesens eine besonders geringe Befolgungsrate zeigten.

Neue Wortwahl: „Investitionen“

Die Empfehlungen 2019 identifizieren – bei allen Mitgliedstaaten – zum ersten Mal auch Schwerpunkte für „Investitionen“, nicht zuletzt mit Blick auf Umweltziele. Allerdings fällt auf, dass die entsprechenden Empfehlungen nicht unbedingt alle neu sind, sondern oft einfach mit dem Präfix „investment“ versehen sind, so zum Beispiel die Forderung, Mitgliedstaaten sollten zielgerichtete Investitionen in ihre aktiven Beschäftigungspolitiken leiten, um diese effektiver zu machen, oder die Forderung, in Humankapital, Kinderbetreuung und Gesundheitssysteme zu „investieren“.


Im Wesentlichen geht es darum, „die Struktur der öffentlichen Ausgaben investitionsfreundlich umzugestalten“ – eine aus der Vergangenheit wohl bekannte Kommissions-Strategie. Im Übrigen sind die Investitionsleitlinien in den länderspezifischen Empfehlungen viel allgemeiner formuliert als in den Anhängen der Länderberichte. Letztere zielen ausschließlich auf den Investitionsbedarf, für den sich eine Kofinanzierung durch die kohäsionspolitischen Fonds der EU anbietet.

Empfehlungen zur Sozialen Sicherheit

Mit direktem Bezug zur Sozialversicherung finden sich in den Empfehlungen etliche Vorschläge zur Verbesserung des Deckungsgrads, der Angemessenheit und der Effektivität von Sozialschutzsystemen einschließlich Mindesteinkommenssystemen (Bulgarien, Estland, Lettland, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn), und dem Zugang zu hochwertigen öffentlichen Diensten (Bulgarien, Estland, Finnland). Dies schließt Empfehlungen an „prominenter Stelle“ zur Verbesserung der Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Rentensysteme sowie des Zugangs zu Gesundheitssystemen ein.

Speziell mit Blick auf die Altersversorgung werden weitere Reformen angemahnt. Das Verhältnis zwischen Erwerbsleben und Ruhestand sei anzupassen, und die zusätzliche Altersvorsorge sei zu fördern. Vor allem aber wird vor einer Zurücknahme vergangener Reformen gewarnt. Dies gelte ganz besonders für Italien, weil es frühere Reformen durch jüngere Maßnahmen „faktisch in Teilen wieder zurückgenommen“ habe. Offenbar ebenfalls mit Blick auf die Alterssicherung wird den Niederlanden nahegelegt, den Sozialschutz für Selbständige zu verbessern.

Wie geht es weiter?

Die Länderspezifischen Empfehlungen bedürfen der Zustimmung des Rates. Eine erste Diskussion fand im Rat ECOFIN am 17. Juni statt.


Die Mitteilung der Kommission findet sich hier.