
Neue Mitglieder in bestehenden Europäischen Referenznetzwerken
Aufruf wird in Kürze veröffentlicht.
SW – 08/2019
Die Europäische
Kommission wird in den kommenden Wochen den ersten Aufruf an neue Mitglieder richten, sich bestehenden Europäischen Referenznetzwerken
(ERN) anzuschließen.
Die Kommission
hatte zunächst am 26. Juli 2019 den Durchführungsbeschluss
(EU) 2019/1269 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/287/EU zur
Festlegung von Kriterien für die Einrichtung europäischer Referenznetzwerke,
für die Evaluierung dieser Netzwerke und ihrer Mitglieder und zur Erleichterung
des Austauschs von Informationen und Fachwissen in Bezug auf die Einrichtung
und Evaluierung solcher Netzwerke angenommen.
Mit der
Änderung möchte die Kommission die Rolle des Gremiums der Mitgliedstaaten bei
der Steuerung der ERN klären und das Verfahren für den Antrag auf
Mitgliedschaft in bestehenden ERN ändern. Ferner werden Bestimmungen zur
Einrichtung eines klinischen Patientenmanagementsystems (CPMS) und dem Schutz
der im CPMS verarbeiteten Daten aufgenommen.
Nach Inkrafttreten des Änderungsbeschlusses am 18. August 2019 wird die Europäische
Kommission erstmals neue Mitglieder auffordern, den bestehenden 24 ERN
beizutreten. Der konkrete Termin für die Eröffnung und den Abschluss der
Ausschreibung wird in Kürze bekannt gegeben.
Hintergrund
ERN sind
virtuelle Netzwerke, in denen Gesundheitsdienstleister aus ganz Europa im
Hinblick auf komplexe und seltene Krankheiten, die eine hochspezialisierte
Behandlung und eine hohe Konzentration von Fachwissen und Ressourcen erfordern,
zusammenarbeiten (Bericht 2-2019). Derzeit gibt es insgesamt 24 ERN, an
denen mehr als 900 hoch spezialisierte Gesundheitsteams in mehr als 300
Krankenhäusern in 26 europäischen Ländern beteiligt sind.