Aufruf wird in Kürze veröffentlicht.

SW – 08/2019

Die Europäische Kommission wird in den kommenden Wochen den ersten Aufruf an neue Mitglieder richten, sich bestehenden Europäischen Referenznetzwerken (ERN) anzuschließen.


Die Kommission hatte zunächst am 26. Juli 2019 den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1269 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/287/EU zur Festlegung von Kriterien für die Einrichtung europäischer Referenznetzwerke, für die Evaluierung dieser Netzwerke und ihrer Mitglieder und zur Erleichterung des Austauschs von Informationen und Fachwissen in Bezug auf die Einrichtung und Evaluierung solcher Netzwerke angenommen.


Mit der Änderung möchte die Kommission die Rolle des Gremiums der Mitgliedstaaten bei der Steuerung der ERN klären und das Verfahren für den Antrag auf Mitgliedschaft in bestehenden ERN ändern. Ferner werden Bestimmungen zur Einrichtung eines klinischen Patientenmanagementsystems (CPMS) und dem Schutz der im CPMS verarbeiteten Daten aufgenommen.


Nach Inkrafttreten des Änderungsbeschlusses am 18. August 2019 wird die Europäische Kommission erstmals neue Mitglieder auffordern, den bestehenden 24 ERN beizutreten. Der konkrete Termin für die Eröffnung und den Abschluss der Ausschreibung wird in Kürze bekannt gegeben.

Hintergrund

ERN sind virtuelle Netzwerke, in denen Gesundheitsdienstleister aus ganz Europa im Hinblick auf komplexe und seltene Krankheiten, die eine hochspezialisierte Behandlung und eine hohe Konzentration von Fachwissen und Ressourcen erfordern, zusammenarbeiten (Bericht 2-2019). Derzeit gibt es insgesamt 24 ERN, an denen mehr als 900 hoch spezialisierte Gesundheitsteams in mehr als 300 Krankenhäusern in 26 europäischen Ländern beteiligt sind.