Wenig Fortschritte bei inklusiven Arbeitsmärkten
„Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen ist eine Wirtschaft, die sich auch für Menschen mit Behinderungen einsetzt.“
SW – 01/2020
Diesem Postulat
folgend, hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen
gerechten Übergang“ angekündigt, 2021 eine verstärkte Strategie für Menschen
mit Behinderungen vorzulegen, die auf den Ergebnissen der laufenden Evaluierung
der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 aufbauen
wird (siehe hierzu Berichte 8-2019 und 10-2019).
Kaum Fortschritte bei der beruflichen Inklusion
Menschen mit
Behinderungen würden nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu allgemeiner
und beruflicher Bildung, Beschäftigung, Sozialschutzsystemen und
Gesundheitsversorgung erfahren. Nur 50 Prozent der Menschen mit Behinderungen,
die arbeiten möchten, hätten einen Arbeitsplatz.
Der Europäische
Dachverband der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen (EASPD) weist
in einem Positionspapier mit Empfehlungen zur neuen EU-Strategie
darauf hin, dass es sogar nur 25 Prozent seien, wenn man die Menschen mit
Behinderungen einbeziehen würden, die als nicht arbeitsfähig betrachtet würden.
Diese Statistiken hätten sich in den letzten 20 Jahren trotz des technischen
Fortschritts sowie des Fachwissens und der Forschung zum Aufbau integrativere
Arbeitsmärkte im Grunde nicht verändert.
Aktionsplan für die Sozialwirtschaft
Die EU-Kommission
möchte zudem 2021 einen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft auf den Weg
bringen, um soziale Investitionen und Innovationen zu fördern und das Potenzial
der Sozialunternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern, auch
für diejenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt seien. Ein sozial
verantwortungsvolles öffentliches Beschaffungswesen könne ebenfalls dazu
beitragen, dass vorhandene Mittel integrationsfördernd ausgegeben würden, beispielsweise
zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.
Schlussfolgerungen des Rates zu inklusiven Arbeitsmärkten
Einen besseren Zugang
zum Arbeitsmarkt für Personen, die besonders stark auf Hilfe angewiesen sind,
hatte der Rat bereits in seinen Schlussfolgerungen zu inklusiven Arbeitsmärkten im
Dezember 2019 gefordert. Die EU-Kommission wird aufgefordert, in allen
einschlägigen Politikbereichen und Initiativen besonderes Augenmerk auf diese Personen,
einschließlich der Menschen mit Behinderungen, zu legen. Diese Personengruppe stellten
oft eine „brachliegende Ressource“ dar. Im Hinblick auf eine höhere
Gesamtbeschäftigungsrate, den sozialen Zusammenhalt und die Inklusion sei es
wichtig, sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dabei solle auf bestehende
Mechanismen, wie das Europäische Semester, und bestehende
Finanzierungsinstrumente, wie den Europäischen Sozialfonds, aufgebaut werden.
Aber auch die
Mitgliedstaaten werden in die Pflicht genommen. Diese werden ersucht, ihre
Bemühungen um eine inklusive Beschäftigungs- und Sozialpolitik fortzusetzen. Besonders
stark auf Hilfe angewiesenen Personen, einschließlich der Menschen mit
Behinderungen, sollten leichter zugängliche branchen- und berufsübergreifende
Dienste zur Verfügung gestellt werden. Dies könnten z.B. eine einzige Anlaufstelle,
individualisierte Dienstleistungen wie Jobcoaching, Zuschüsse und entsprechende
Dienste für Arbeitgeber sein. Hierzu sei, neben einer besseren Öffentlichkeitsarbeit,
eine bessere Koordinierung und engere Partnerschaften zwischen den
verschiedenen Akteuren in den Zeiten vor und nach einer Vermittlung notwendig.
Einzubeziehen seien die öffentlichen und privaten Arbeitsverwaltungen, die
Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, die Gesundheits- und
Sozialdienste, die Zivilgesellschaft, einschließlich der Behindertenverbände,
sowie die Arbeitgeber und die Sozialpartner.