Weitere Anpassung von Arbeitsplatzgrenzwerten geplant.

SW – 10/2020

Die Europäische Kommission möchte mit einem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene und Mutagene die Exposition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber krebserzeugenden Chemikalien bei der Arbeit weiter einschränken.

Für Acrylnitrit und Nickelverbindungen werden neue Arbeitsplatzgrenzwerte eingeführt, der bestehende Grenzwert für Benzol wird verringert. Die jeweiligen nationalen Grenzwerte für die genannten Stoffe weichen stark voneinander ab. So sei zum Beispiel der nationale Grenzwert für Acrylnitril, der in den Mitgliedstaaten zwischen 0,5 mg/m³ und 7 mg/m³ läge, in manchen EU-Ländern vierzehnmal niedriger als in anderen. In sieben EU-Ländern gäbe es hierzu noch keine Expositionsgrenzwerte.

Während Acrylnitrit überwiegend in große Unternehmen verwendet werde, seien die relevanten Wirtschaftszweige, in denen Nickelverbindungen und Benzol eingesetzt werden, stark von kleinen und mittelständigen Unternehmen geprägt. Um Härtefälle im Hinblick auf notwendige Investitionen zu vermeiden, wurden für die jeweiligen Stoffe spezifische Übergangszeiträume vorgesehen.

Berufsbedingte Krebserkrankungen

Nach Einschätzung der EU-Kommission sind über eine Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU derzeit diesen krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt. Ohne weitere Maßnahmen werde die Exposition gegenüber diesen Stoffen innerhalb der nächsten 60 Jahre etwa 2000 Fälle von Krebs- und anderen berufsbedingten Erkrankungen nach sich ziehen.

Infolge der Exposition gegenüber karzinogenen Stoffen am Arbeitsplatz würden jedes Jahr in der EU etwa 120 000 Fälle von berufsbedingten Krebserkrankungen auftreten, die rund 80 000 Todesfälle pro Jahr zur Folge hätten. Den Statistiken der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zufolge sind 52 Prozent der jährlichen berufsbedingten Todesfälle in der EU auf Krebserkrankungen zurückzuführen

Hintergrund

Der Vorschlag soll eine erste Maßnahme im Rahmen des neuen Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung sein. Die Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen wird nach Vorstellung der Kommission ein fester Bestandteil des Plans sein.

Die in der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene festgelegten Arbeitsplatzgrenzwerte sollen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Expositionen gegenüber krebserregenden Chemikalien am Arbeitsplatz beitragen und auf ein vergleichbares Mindestniveau an Arbeitsschutz in der EU hinwirken. Bestehende Grenzwerte werden angepasst, wenn dies aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse notwendig erscheint. Die Richtlinie wird daher kontinuierlich, zuletzt im Juni 2019, aktualisiert.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) hatte kritisiert, dass nicht mehr Arbeitsplatzgrenzwerte aufgenommen oder überarbeitet wurden. Es seien keine Maßnahmen ergriffen worden, um die Exposition gegenüber weiteren krebserregenden Stoffen zu begrenzen. Außerdem böten einige der bestehende Expositionsgrenzwerte, zum Beispiel für Asbest, keinen ausreichenden Schutz und müssten aktualisiert werden. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit etwa 125 Millionen Menschen am Arbeitsplatz Asbest ausgesetzt (siehe Bericht 4/2020).

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun den Änderungsentwurf beraten. Die Europäische Kommission hat eine achtwöchige öffentliche Konsultation zur geplanten Änderung eingeleitet. Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 20. November 2020 möglich.