COVID-19-Impfvereinbarungen der Kommission
Können die EU-Mitgliedstaaten schon Ende dieses Jahres mit den ersten Impfstoffzulassungen rechnen?
WN – 11/2020
Mit
dem Unternehmen CureVac aus Tübingen wurde am 17. November der bislang fünfte Vertrag
zur Impfstoffversorgung im Rahmen der COVID-19-Pandemie von der Kommission genehmigt.
Über diesen sollen bis zu 405 Millionen Dosen Impfstoff bezogen werden können,
stellte Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer entsprechenden Erklärung vom 16. November in Aussicht.
Damit sind für die EU bis dato die folgenden Vereinbarungen
in Kraft getreten, über welche theoretisch und inklusive der vereinbarten
Optionen bis zu 1,8 Mrd. Impfdosen bezogen werden könnten:
- AstraZeneca zum 27. August
- Sanofi-GS zum 18. September
- Johnson & Johnson zum 21. Oktober
- BionTech-Pfizer zum 11. November
- CureVac zum 17. November
Ein weiterer Abschluss sei mit dem US-amerikanischen
Unternehmen Moderna geplant, die ersten Sondierungsgespräche fanden bereits im
August statt. Auch mit dem Hersteller Novavax ist die Kommission im Gespräch.
Marktzulassung
Vor
dem Hintergrund des durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten
Gesundheitsnotstandes ist grundsätzlich eine beschleunigte Entwicklung von
Arzneimitteln notwendig geworden, zum entsprechenden Kommissionsvorschlag haben
wir im Juli berichtet.
Die
EU-Kommission setzt nun auf ein breites Portfolio an Impfstoff-Herstellern und
entsprechend unterschiedlichen Technologien, da noch nicht klar ist, welcher
Impfstoff sich als wirksam und auch sicher herausstellen werde. Aktuell befinden
sich drei potenzielle Corona-Impfstoffe der Unternehmen AstraZeneca,
BionTech-Pfizer und Moderna im Zulassungsprozess der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA).
Wenn alles gut gehe, könnten erste bedingte Zulassungen für
die Impfstoffe von BionTech und Moderna bereits in der zweiten Dezemberhälfte
dieses Jahres erfolgen, ließ Kommissionspräsidentin von der Leyen im Rahmen
einer Pressekonferenz am 19. November durchblicken. Die EMA sei außerdem in engem Kontakt mit
ihrem US-amerikanischen Äquivalent, der US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel
(FDA), um die Bewertung der Impfstoff-Kandidaten abstimmen zu können.
Nach erfolgreicher Marktzulassung erhalte jeder
EU-Mitgliedstaat den Impfstoff gleichzeitig, anteilig und zu gleichen
Bedingungen, so von der Leyen.
Weltweiter Zugang
Die Kommission beteiligt sich seit dem 18. September außerdem
an der internationalen „COVAX-Fazilität“
mit dem Ziel, den Impfstoff-Zugang für Länder mit niedrigem oder mittlerem
Einkommen zu ermöglichen. Die Abkürzung COVAX steht für „Covid-19 Vaccines
Global Acces“ und ist ein globales Konzept zur Entwicklung, Herstellung und
Bereitstellung von Tests, Medikamenten und Impfstoffen in Zusammenhang mit
COVID-19 unter Federführung der Impfstoff-Allianz Gavi, der Impfstoff-Initiative
CEPI sowie der WHO. Insgesamt stellt die EU hier 800 Millionen Euro
bereit, das ist aktuell die größte weltweite Zuwendung.
Weiterführende Informationen zur EU-Impfstoffstrategie der
Kommission finden Sie hier.
Die EMA veranstaltet außerdem am 11. Dezember eine Informationsveranstaltung (online) für die interessierte Öffentlichkeit zur Entwicklung und Zulassung von
COVID-19-Impfstoffen in der EU.