Mandat der EMA soll gestärkt werden
Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten bei Gesundheitskrisen europäischer Tragweite und besonderen Ereignissen.
RB – 11/2020
Die Europäische Kommission hat während der Corona Pandemie
verschiedene Maßnahmen unternommen, die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung
der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu unterstützen. Diese
Maßnahmen hatten reaktiven Charakter und konnten zwischen Mitgliedstaaten,
Europäischer Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie den Herstellern für Arzneimittel
und Medizinprodukte nur bedingt vereinbart werden. Die Corona Pandemie hat
gezeigt, dass die Befugnisse der Europäischen Kommission zur Koordinierung
dieser Aufgabe nicht ausreichen, um umfassende Maßnahmen zum öffentlichen
Gesundheitsschutz strukturell umzusetzen.
Der vorliegende Verordnungsvorschlag sieht nun vor, das Mandat der EMA zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von
Arzneimitteln und Medizinprodukten bei Gesundheitsnotständen europäischer
Tragweite (z.B. Pandemie) oder besonderen Ereignissen auszuweiten.
Prävention, Monitoring und Bewältigung
Die EMA soll zukünftig aktiv zum Erhalt der
öffentlichen Gesundheit, durch Überwachen und Abschwächen potentieller oder
tatsächlicher Engpässe von Arzneimitteln oder Medizinprodukten, beitragen.
Hierzu wird eine exekutive
Lenkungsgruppe für Arzneimittelengpässe und Sicherheit von Arzneimitteln
eingerichtet. Diese Lenkungsgruppe wird mit Vertreterinnen und Vertretern der EMA, einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Europäischen Kommission sowie einem hochrangigen Vertreter oder eine Vertreterin je Mitgliedstaat
besetzt. Analog wird eine exekutive Lenkungsgruppe für Medizinprodukte
eingerichtet, welche ausschließlich bei Gesundheitsnotständen europäischer
Tragweite aktiv wird.
Im Wesentlichen werden die
Lenkungsgruppen mit folgenden Aufgaben betraut:
- Erstellen von Listen essentieller Arzneimittel
bzw. Medizinprodukten, die zur Bewältigung des vorliegenden
Gesundheitsnotstandes oder besonderen Ereignisses essentiell sind.
- Überwachen der Nachfrage und des Angebots
verfügbarer Produkte mit der Absicht, potentielle oder tatsächliche Engpässe
frühzeitig zu identifizieren und an die Europäische Kommission zu berichten.
- Anreichern der Erhebungen und Vorhersagen zur
Versorgungssituation mit epidemiologischen Daten des ECDC, um die erwartete
Nachfrage nach essentiellen Produkten zu konkretisieren.
- Als Teil der Berichterstattung, soll die
Lenkungsgruppe Vorschläge zur Vermeidung und Abschwächung von Engpässen an die
Europäische Kommission, Mitgliedstaaten, Hersteller sowie weitere Einrichtungen
richten können.
Rollen der Hersteller, Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission
Hersteller sollen unterstützen, indem
sie Informationen über potentielle und tatsächliche Engpässe bereitstellen.
Dies umfasst Angaben zum erwarteten Zeitraum eines potentiellen oder
tatsächlichen Engpasses, zu Alternativprodukten und zu Produktionskapazitäten
für essentielle Produkte.
Die Mitgliedstaaten sollen über
benannte Kontaktstellen Informationen über die erwartete Nachfrage mitteilen.
Darüber hinaus sollen, mit Unterstützung der EMA, Informationen über
Lagerbestände zum Beispiel bei Großhändlern sowie, sofern verfügbar, Informationen
zum Verschreibungsverhalten bereitgestellt werden.
Die Europäische Kommission soll
mit den vorliegenden Informationen notwendige Maßnahmen zur Abschwächung
potentieller oder tatsächlicher Engpässe, für auf der essentiellen Liste
geführten Produkte, vorschlagen.
Ein weiteres Expertengremium
„Emergency Task Force“ der EMA soll die Bewältigung des Gesundheitsnotstandes
wissenschaftlich, zum Beispiel bei der Koordinierung von Studien und
Beobachtung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen oder bei der
Beratung zu beschleunigten klinischen Arzneimittelstudien, unterstützen.
Hintergrundinformation
Die Verordnung soll der EMA,
insbesondere durch Transparenz über das Angebot und die Nachfrage an
Arzneimitteln und Medizinprodukten, konkrete Aufgaben zur Bewältigung von
Gesundheitsnotständen europäischer Tragweite oder besonderen Ereignissen
übertragen. Sie stellt somit einen Lösungsansatz als Reaktion auf die
Erfahrungen der Corona Pandemie dar, in Ausnahmesituationen zum Schutz der
öffentlichen Gesundheit beizutragen und soll komplementär zur erwarteten
Arzneimittelstrategie wirken.
Der
Vorschlag ist Teil des Maßnahmenbündels als Reaktion auf die Corona Pandemie
zur Gestaltung einer Gesundheitsunion. Die Maßnahmen des vorliegenden
Vorschlags sollen in Abhängigkeit von und im Zusammenspiel mit den parallel
vorgelegten Verordnungsvorschlägen zur Erweiterung des Mandats des ECDC (siehe News 11/2020)
und zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (siehe
News 11/2020) wirken.