Papierdokumente bald überflüssig?

IF – 09/2021

In einer im Sommer gestellten Parlamentarischen Anfrage an Kommissar Nicolas Schmit (Beschäftigung und Soziales) versuchte die Europaabgeordnete Gabriele Bischoff (S&D/DE) mehr Klarheit über das angekündigte Projekt des Europäischen Sozialversicherungsausweises zu erfahren (siehe News 06/2021). Nicht nur für die Abgeordneten, sondern auch für viele Interessensvertretungen in Brüssel ist die Zielsetzung des Passes nicht ganz klar.

Reisepass, Impfpass und nun Sozialversicherungspass?

Konkret handelt es sich um das Pilotprojekt der Europäischen Kommission für einen Europäischen Sozialversicherungspass (ESSP), um auch grenzüberschreitend Auskunft über die soziale Absicherung einer Person geben zu können. Dies soll aber bald ganz ohne Papierdokumente möglich sein, sondern rein digital auf dem Mobiltelefon abgespeichert sein.

Gute Gründe…

Die Europäische Kommission stellte klar, dass diese Initiative die Implementierung einer künftigen digitalen Lösung sein könnte. Gerade auf europäischer Ebene wolle die Europäische Kommission die Digitalisierung in allen Politikbereichen vorantreiben. Man wolle zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Nachweises und zur Überprüfung des Versicherungsschutzes neue Wege beschreiten. Das oft heiß diskutierte und strittige A1-Formular soll erleichtert und als Papierform gar ganz abgelöst werden.

..wesentliches Detail am Rande

Der Sozialversicherungspass könnte zur Verbesserung von Sozialversicherungsrechten mobiler Bürgerinnen und Bürger beitragen. Zu die­sem Zweck müsste aber eine Vielzahl öffent­li­cher Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, soweit sie ana­log zur Ver­fü­gung ste­hen, künftig in vol­lem Umfang auch online ange­bo­ten wer­den. Ob dies in dem Zeitrahmen möglich sein wird, ist abzuwarten.

Rolle des digitalen Zugangstors

Das digitale Zugangstor soll schon Ende 2023 vollständig für die Beantragung und Ausstellung des portablen A1-Dokuments anwendbar sein. Das Tor soll wiederum der mögliche Einstiegspunkt für Personen und Unternehmen sein, diese werden dann auf nationale Portale umgeleitet, wo sie online die Ausstellung beantragen können. Der Online-Zugang zu Informationen und Verfahren soll für alle Mitgliedstaaten zu gleichen Bedingungen leichter möglich sein (siehe News 06/2018).

Datenschutz prioritär

Die Europäische Kommission versicherte, dass nur die Daten und Informationen verarbeitet werden, die für die Überprüfung der Deckung und der Rechte der sozialen Sicherheit unbedingt erforderlich sind. Die Daten der betroffenen mobilen Bürgerinnen und Bürger sollen nur den zuständigen nationalen Behörden und den Interessenträgern zugänglich gemacht werden. Andererseits werden die genauen technischen Eigenschaften der angestrebten Lösung, auch unter Anwendung von Blockchaintechnologien noch definiert und in einer Pilotphase bis 2023 getestet werden.

Erleichterung statt Verwirrung

Der Nutzen eines Europäischen Sozialversicherungspasses soll für die Versicherten eine Erleichterung sein und keine zusätzliche Verunsicherung in dem schon bisher bestehenden, oftmals schwerfälligem, Daten- und Antragsweg für den Nachweis eines Sozialversicherungsschutzes.