Mehr Effizienz bei der Bewertung von Stoffen.

SK – 03/2024

Im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission das Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ vorgestellt. Dieses Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die Komplexität der Bewertung von Chemikalien zu reduzieren und Prozesse zu optimieren. Des Weiteren wird eine Datenplattform errichtet. Diese soll den Zugang zu sowie die gemeinsame Nutzung und die Weiterverwendung von Informationen über Chemikalien erleichtern.


Eine Neuregelung ist nötig, da je nach Rechtsvorschrift momentan verschiedene EU-Agenturen, wissenschaftliche Ausschüsse, Expertengruppen oder Kommissionsdienststellen die Beurteilung von Chemikalien in unterschiedlichen Bereichen durchführen. Nach der Reform sollen Bewertungen koordiniert, transparent und weitestmöglich synchronisiert erfolgen. Zugleich sollen den Besonderheiten der einzelnen Sektoren Rechnung getragen werden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird neue Aufgaben erhalten.


In einer Stellungnahme hat die DSV die Bestrebungen der Europäischen Kommission zum Aufbau einer einheitlichen Plattform für Chemikalien und zur Neuzuweisung bestehender und neuer Aufgaben an die EU-Agenturen begrüßt. Durch die Neuregelung können Mehrfacharbeit vermieden und eine effiziente Arbeitsweise im Bereich der Bewertung von Chemikalien erreicht werden. Zusätzlich ermögliche der Aufbau einer einheitlichen Plattform für Chemikalien, die Daten für die interessierten Kreise auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar zu machen.

Neuerungen benötigen Ressourcen

Die Rechtsetzungsvorschläge der Europäischen Kommission setzten den Einbezug entsprechender Experten und Sachverständige mit Fachwissen aus verschiedenen Bereichen voraus. Dieser kann jedoch momentan nicht durch die ECHA gewährleistet werden, da vor allem Expertise auf dem Gebiet der Elektro- und Elektronikgeräte fehlt. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist daher zusätzliches Personal vonnöten. Nur so ist die ECHA den neuen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben des Reformpakets gewachsen.


Neben der Frage des Fachpersonals müsse auch die zeitliche Implementierung der Veränderungen besser adressiert werden. Einerseits gibt es eine großzügige Frist von zehn Jahren für die Zurverfügungstellung aller relevanten Daten über die gemeinsame Datenplattform bis 2035. Andererseits soll die ECHA schon bis 2025, beziehungsweise 2026 in der Lage sein, Bewertungen auf dem Gebiet der Elektro- und Elektronikgeräte, der Medizinprodukte und den persistenten organischen Schadstoffen durchzuführen. Da die Daten der Bewertungen in die Plattform einfließen, sollten die Fristen für die Aufnahme der verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten angepasst und entsprechend großzügiger gestaffelt werden.

Zugang für gesetzliche Versicherungen  

Die Verwaltung der Datenplattform sieht die Errichtung eines Lenkungsausschusses vor, der sich zu gleichen Teilen aus je fünf Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern von EU-Agenturen und der Europäischen Kommission zusammensetzt. Eine Beratung, beispielsweise zu verwendeten Standarddatenformaten und wissenschaftlichem Vokabular, kann nach Ansicht der DSV am besten durch diejenigen geschehen, die die Informationen der Datenplattform tatsächlich in der Praxis nutzen. Folglich sollte der Anteil von Vertreterinnen und Vertretern der Agenturen und damit aus dem fachlichen Bereich überwiegen.


Mithilfe der gemeinsamen Datenplattform werden die Daten über Chemikalien auf EU-Ebene in einer zentral zugänglichen IT-Infrastruktur konzentriert und konsolidiert. Deren Nutzung sollte in gleicher Weise wie Behörden auch wissenschaftlichen Gremien wie der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) sowie gesetzlichen Versicherungen gestattet sein.