DSV-Feedback zur Chemikalienreform
Mehr Effizienz bei der Bewertung von Stoffen.
SK – 03/2024
Im Dezember
2023 hat die Europäische Kommission das Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“
vorgestellt. Dieses Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die Komplexität der
Bewertung von Chemikalien zu reduzieren und Prozesse zu optimieren. Des Weiteren wird eine Datenplattform errichtet. Diese soll den Zugang zu sowie die
gemeinsame Nutzung und die Weiterverwendung von Informationen über Chemikalien
erleichtern.
Eine
Neuregelung ist nötig, da je nach Rechtsvorschrift momentan verschiedene EU-Agenturen, wissenschaftliche Ausschüsse, Expertengruppen oder
Kommissionsdienststellen die Beurteilung von Chemikalien in unterschiedlichen
Bereichen durchführen. Nach der Reform sollen Bewertungen koordiniert,
transparent und weitestmöglich synchronisiert erfolgen. Zugleich sollen den Besonderheiten
der einzelnen Sektoren Rechnung getragen werden. Die Europäische
Chemikalienagentur (ECHA) wird neue Aufgaben erhalten.
In einer
Stellungnahme hat die DSV die Bestrebungen der Europäischen Kommission zum
Aufbau einer einheitlichen Plattform für Chemikalien und zur Neuzuweisung
bestehender und neuer Aufgaben an die EU-Agenturen begrüßt. Durch die
Neuregelung können Mehrfacharbeit vermieden und eine effiziente Arbeitsweise im
Bereich der Bewertung von Chemikalien erreicht werden. Zusätzlich ermögliche
der Aufbau einer einheitlichen Plattform für Chemikalien, die Daten für die
interessierten Kreise auffindbar, zugänglich, interoperabel und
wiederverwendbar zu machen.
Neuerungen benötigen Ressourcen
Die Rechtsetzungsvorschläge
der Europäischen Kommission setzten den Einbezug entsprechender Experten und
Sachverständige mit Fachwissen aus verschiedenen Bereichen voraus. Dieser kann
jedoch momentan nicht durch die ECHA gewährleistet werden, da vor allem
Expertise auf dem Gebiet der Elektro- und Elektronikgeräte fehlt. Für eine
erfolgreiche Umsetzung ist daher zusätzliches Personal vonnöten. Nur so ist
die ECHA den neuen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben des Reformpakets
gewachsen.
Neben der Frage
des Fachpersonals müsse auch die zeitliche Implementierung der Veränderungen
besser adressiert werden. Einerseits gibt es eine großzügige Frist von zehn
Jahren für die Zurverfügungstellung aller relevanten Daten über die gemeinsame
Datenplattform bis 2035. Andererseits soll die ECHA schon bis 2025, beziehungsweise 2026 in
der Lage sein, Bewertungen auf dem Gebiet der Elektro- und Elektronikgeräte,
der Medizinprodukte und den persistenten organischen Schadstoffen durchzuführen.
Da die Daten der Bewertungen in die Plattform einfließen, sollten die Fristen
für die Aufnahme der verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten angepasst und
entsprechend großzügiger gestaffelt werden.
Zugang für gesetzliche Versicherungen
Die Verwaltung
der Datenplattform sieht die Errichtung eines Lenkungsausschusses vor, der sich
zu gleichen Teilen aus je fünf Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern von EU-Agenturen
und der Europäischen Kommission zusammensetzt. Eine Beratung, beispielsweise zu
verwendeten Standarddatenformaten und wissenschaftlichem Vokabular, kann nach
Ansicht der DSV am besten durch diejenigen geschehen, die die Informationen der
Datenplattform tatsächlich in der Praxis nutzen. Folglich sollte der Anteil von
Vertreterinnen und Vertretern der Agenturen und damit aus dem fachlichen
Bereich überwiegen.
Mithilfe der
gemeinsamen Datenplattform werden die Daten über Chemikalien auf EU-Ebene in
einer zentral zugänglichen IT-Infrastruktur konzentriert und konsolidiert. Deren
Nutzung sollte in gleicher Weise wie Behörden auch wissenschaftlichen Gremien
wie der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) sowie gesetzlichen
Versicherungen gestattet sein.