Magazine ed*
ed* Nr. 01/2017

Gesundheit und Langzeitpflege

ed* Nr. 01/2017 – Kapitel 6

 

Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung teilen das von der EU-Kommission dargestellte Ziel, jedem Menschen rechtzeitigen Zugang zu hochwertiger Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung zu gewähren. Im deutschen Gesundheitswesen werden deswegen aufgrund des Solidaritätsprinzips allen Versicherten unabhängig von Einkommen und Beitragshöhe medizinisch notwendige Leistungen zur Verfügung stellt. Das Sachleistungsprinzip garantiert eine Versorgung ohne finanzielle Vorleis­tungen der Versicherten. So ist sichergestellt, dass notwendige Gesundheitsleistungen auch in Anspruch genommen werden und nicht aus Furcht vor finanziellen Konsequenzen unterbleiben oder mit dem Risiko der Verschlechterung des Gesundheitszustands zurückgestellt werden. 

 

Tatsache ist jedoch, dass in Deutschland und in vielen anderen Mitgliedstaaten das entscheidende Problem für die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitssysteme die Kluft zwischen der Entwicklung der Einnahmenbasis und dem wesentlich dynamischeren Wachstum der Gesundheitsausgaben darstellt. Dem kann nur durch weitere Strukturreformen insbesondere auf der Ausgabenseite begegnet werden. Ein Beispiel für die von der EU-Kommission angesprochenen hohen Behandlungskosten ist die Arzneimittelversorgung. Eine konsequente Nutzenbewertung nicht nur patentgeschützter, sondern auch bereits im Markt befindlicher Arzneimittel wäre ein gutes Beispiel für die von der EU-Kommission geforderte Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme. Durch Prävention dagegen sind, anders als es die EU-Kommission suggeriert, jedenfalls im Gesundheitswesen keine erheblichen finanziellen Einsparungen zu erwarten. Ziel der Präventionsanstrengungen ist es vielmehr, die Lebensqualität der Versicherten zu verbessern und nach Möglichkeit die Beteiligung am Erwerbsleben zu erleichtern. 

 

Im Bereich der Langzeitpflege be­schreibt die EU-Kommission in ihren Herausforderungen, dass die reguläre häusliche Pflege unterentwickelt ist und dass es Lücken aufgrund teurer sowie kaum verfügbarer Pflegeeinrichtungen gibt. Dies trifft jedoch nicht auf die deutsche Pflegesituation zu. Die soziale Pflegeversicherung und die Pflegekassen bieten vielmehr Angebote zur häuslichen und stationären Pflege als auch Leistungen bei kognitiven und psychischen Einschränkungen an. Ein Bedarf an grundlegenden Neuerungen des EU-Rechts ist somit auch hier nicht erkennbar.