Magazine ed*
ed* Nr. 03/2021

Was lange währt, wird endlich …?

Digitale Kommunikation in der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

ed* Nr. 03/2021 – Kapitel 2

Bereits mit der Gewährleistung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in den Römischen Verträgen wurde deutlich: Die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit und die Unterschiede bei Leistungsansprüchen in den Mitgliedstaaten können ein Hindernis zur Inanspruchnahme des Rechts der Freizügigkeit für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen. Eine soziale Flankierung erschien notwendig, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in einem gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt abzusichern.


Man entschied sich für eine Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Damit sollte gewährleistet werden, dass „mobile“ EU-Bürgerinnen und Bürger ihren Sozialschutz nicht verlieren, wenn sie vorübergehend in ein anderes EU-Land reisen, dort arbeiten oder leben. Sie können ihre Rentenansprüche mitnehmen, wenn sie ihr Gastland wieder verlassen, und wenn sie sich in dem Gastland aufhalten, können sie auch Leistungen im Krankheitsfall oder im Falle eines Arbeitsunfalls in Anspruch nehmen (Sachleistungsaushilfe).

„Mobile“ EU-Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Sozialschutz nicht verlieren,
wenn sie in ein anderes EU-Land reisen, dort arbeiten oder leben.

Nicht nur der Informationsaustausch zwischen den Sozialversicherungträgern, sondern auch die Nachweise der EU-Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres Sozialversicherungsschutzes erfolgte ursprünglich auf Papier, auch heute ist dies oft noch so. Mit der fortschreitenden Digitalisierung gibt es jedoch auch Anforderungen zur Einführung des elektronischen Austauschs. So sind die Mitgliedstaaten aufgrund der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozia­len Sicherheit gehalten, digitale Technologien zu nutzen und benutzerfreundliche Dienste anzubieten. ­Artikel 78 der Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sieht vor, dass die ­Mitgliedstaaten neue Technologien für den Austausch, den Zugang und die Verarbeitung der für die Anwendung der Verordnung und der Durchführungsverordnung erforderlichen Daten verwenden. Die EU möchte aber ganz generell mit neuen Regelungen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen für eine bessere Informationsvermittlung und verbesserte Dienstleistungen im öffentlichen Sektor, einschließlich der Sozialversicherungen, sorgen. Mit ihrem „digitalen Kompass“ hat die EU-Kommission Zielvorstellungen für einen erfolgreichen digitalen Wandel Europas bis 2030 formuliert, der auch vorsieht, dass alle wichtigen öffentlichen Dienste, einschließlich der elektronischen Patientenakte, online verfügbar sein sollen und 80 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger die digitale Identität nutzen. 


Doch ist es oft schwierig und zeitaufwendig, Lösungen zu finden, die mit den in den Mitgliedstaaten bereits bestehenden Technologien und den dahinter liegenden Prozessen und Verfahren kompatibel sind. Häufig gestalten sich Projekte wie ein Wettlauf gegen die Zeit, da der technologische Fortschritt eine Lösung, die gerade noch vielversprechend klang, sehr schnell als überholt erscheinen lassen kann.


Auf europäischer Ebene wird an verschiedenen Projekten der Digitalisierung im Bereich der sozialen Sicherheit gearbeitet, die alle Beteiligten umfassen und papierlos funk­tionieren könnten. Wie sich die einzelnen Elemente zusammenfügen und wie der jeweilige Stand der Umsetzung ist, wird im Folgenden erläutert.