Magazine ed*
ed* Nr. 03/2021

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Mobilität der Arbeitskräfte hat in der Europäischen Union (EU) in den letzten Jahren erfreulich zugenommen. Europa wächst zusammen und das zeigt sich auch auf den Arbeitsmärkten. Von den knapp 18 Millionen Menschen, die im Jahr 2019 innerhalb der EU umgezogen sind, waren gut zehn Millionen erwerbstätig. 

ed* Nr. 03/2021 – Kapitel 1

Damit die Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat nicht zu einem Verlust von Sozialversicherungsrechten führt, hatte die EU schon früh Maßnahmen ergriffen. So können mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU unter vereinfachten Bedingungen Ansprüche in der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung geltend machen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat ziehen. Sie sind durch das europäische Koordinierungsrecht in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht geschützt. 


Der sozialversicherungsrechtliche Schutz über die europäischen Staatsgrenzen hinweg erfordert einen umfangreichen Austausch zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Ländern. Kranken-, Renten- und Unfallversicherung haben mittlerweile über 60 Jahre Erfahrung in der Koordinierung der sozialen Sicherheit gesammelt. Der Austausch der notwendigen Daten, Formulare und Abrechnungen beruhte ursprünglich auf Papier, soll aber bald ausschließlich elektronisch erfolgen. Die COVID-19-Pandemie hat diesen Prozess zuletzt weiter beschleunigt. Im Oktober 2021 waren bereits neun Teilnehmerstaaten vollständig an den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten in der EU angeschlossen. Andere stehen kurz vor dem Abschluss.


Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission auch weitere flankierende Initiativen entwickelt, um die Digitalisierung in der Koordinierung der sozialen Sicherheit voranzubringen. Vor einigen Jahren stand die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer im Raum; eine interessante, in der Umsetzung aber komplizierte Idee zur Überprüfung des Sozialversicherungsstatus mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seitdem wurden eine Reihe weiterer Konzepte und Technologien dis­kutiert; immer mit dem Ziel, den Austausch von Informationen der Sozialversicherungsträger untereinander zu erleichtern, aber auch, um Sozialbetrug vorzubeugen. Nicht zuletzt soll auch den mobilen EU-Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Informationen der Sozialversicherungsträger und die Kommunikation mit diesen erleichtert werden.


Wir geben Ihnen in unserer aktuellen Ausgabe des ed* einen Überblick, wie sich die digitalen Instru­mente im Bereich der sozialen Sicherheit ergänzen, aufeinander aufbauen und welche Herausforderungen sich für die Sozialversicherungsträger bei der Umsetzung ergeben. Klar sein dürfte, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sowie die frühe Einbeziehung und ­Beteiligung aller relevanten Partner auch hier der Schlüssel zum Erfolg ist. 


Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!


Ihre Ilka Wölfle