Magazine ed*
ed* Nr. 03/2021

3. Zusam­men­spiel der digi­talen Kommu­ni­ka­tion

Wie nun alle genannten Tech­no­lo­gien zur Digi­ta­li­sie­rung der Koor­di­nie­rung der Systeme sozialen Sicher­heit zusam­men­spielen, soll abschlie­ßend am Beispiel des trag­baren Doku­ments PDA1 skiz­ziert werden.

ed* Nr. 03/2021 – Kapitel 5

Möchte ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, wird er über das „Your Europe“-Portal als Anlaufstelle des SDG zum zuständigen Sozialversicherungsträger geleitet und beantragt eine PDA1-Bescheinigung. Der zuständige Träger stellt diese aus und informiert den Arbeitgeber per E-Mail über die Bereitstellung. Mit dem Sozialversicherungsträger im Ziel-Mitgliedstaat kommuniziert der zuständige Träger über das EESSI und teilt die entsprechenden Informationen. Der Arbeitgeber leitet die E-Mail an seine Mitarbeiterin, bzw. seinen Mitarbeiter weiter. Über einen darin enthaltenen Link vom Portal des Sozialversicherungsträgers können diese durch Scannen eines QR-Codes mit dem Träger ihre EUid teilen, die dieser über EBSI prüfen kann. Die Mitarbeiterin, bzw. der Mitarbeiter erhält das PDA1 vom zuständigen Sozialversicherungsträger und importiert es in die ID Wallet. Im Falle der Prüfung teilt die Mitarbeiterin, bzw. der Mitarbeiter durch Scannen eines QR Codes die EUid und die PDA1-Bescheinung mit den jeweiligen Inspektoren, die dies über EBSI prüfen und lesbare Informationen erhalten.

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