Juncker-Kommission auf der Zielgeraden
Vorläufige Einigung zur Europäischen Arbeitsbehörde und zur Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen.
SW – 02/2019
Das Europäische
Parlament und der Rat haben sich über zwei maßgebliche sozialpolitische
Projekte der derzeitigen Kommission verständigt:
- die Europäische Arbeitsbehörde
und
- die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen.
Europäische Arbeitsbehörde
Der Ratsvorsitz
und das Europäische Parlament haben am 14. Februar eine vorläufige Einigung über die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) erzielt.
Dabei wurde die umstrittene
Bezeichnung der „Europäischen Arbeitsbehörde“ geändert. Die neue Agentur
soll nun "Europäische Arbeitsagentur" heißen. Die Mehrheit der
Mitgliedstaaten befürwortete dies, insbesondere da hiermit zum Ausdruck käme,
dass sich die Rolle der ELA auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten
beschränke.
Der nun
gefundene Kompromiss sieht als Hauptaufgaben der ELA vor:
- die
Erleichterung des Zugangs der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und nationalen
Verwaltungen zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten in Fällen
grenzüberschreitender Mobilität,
- die
Unterstützung der Koordinierung der Mitgliedstaaten bei der
grenzüberschreitenden Durchsetzung einschlägiger Unionsvorschriften. Dazu
gehört auch die Unterstützung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen,
- die
Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der
Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit,
- die
Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Lösung
grenzüberschreitender Streitfälle.
Die Aufgaben
folgender Einrichtungen werden in der ELA zusammengeführt:
- das
europäische Koordinierungsbüro des EURES-Netzes,
- der
Fachausschuss für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Expertenausschuss
für die Entsendung von Arbeitnehmern und
- die
Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit.
Ziel ist es,
eine dauerhafte Struktur zu errichten, mit der rasche Reaktionen und
Kontinuität sichergestellt sind. Mit ihr sollen bessere und effizientere
Ergebnisse auf der Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit erreicht werden.
Der Vorschlag
der Kommission, die Tätigkeiten des Fachausschusses für Datenverarbeitung und
des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit der ELA zu übertragen, wurde von den
gesetzgebenden Institutionen nicht unterstützt. Entsprechende Bezugnahmen auf
diese Ausschüsse wurden gestrichen.
Die
Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung hatten in ihrer
Einschätzung zwar die Intention der Kommission, mit der Errichtung der ELA eine
faire Arbeitskräftemobilität zu unterstützen, begrüßt. Den Plänen, die Gremien
und Aufgaben der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der
sozialen Sicherheit auf die ELA zu übertragen, stand die Deutsche
Sozialversicherung jedoch kritisch gegenüber, insbesondere auch im Hinblick auf
die Befürchtung eines Verlustes an Synergien und Expertise (siehe Bericht 8-2018).
Im Hinblick auf
die Mediation soll es bei Streitfällen bezüglich der Koordinierung der Systeme der
sozialen Sicherheit bei den bestehenden Zuständigkeiten verbleiben,
d.h. auch weiterhin das Vermittlungsverfahren der Verwaltungskommission für die
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sein.
Die Einigung
wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung
vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung
bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im
Plenum vorgelegt.
Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Bereits am 7.
Februar konnte eine Einigung über die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erzielt
werden.
Mit dem
Vorschlag wird die Richtlinie über schriftliche Erklärungen überarbeitet und
eine Reihe von Mindestarbeitsstandards eingeführt, die gewährleisten sollen,
dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche mit atypischen
Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer
Arbeitsbedingungen erhalten (siehe Berichte 6-2018 und 11-2018).
Die vorläufige
Einigung muss noch vom Europäischen Parlament – voraussichtlich am 16. April – und
vom Rat förmlich bestätigt werden.