Bericht zum Trend der „Uberisierung“ von Pflegeleistungen.

RB – 03/2020

Neue Formen der Arbeit sind in diversen Dienstleistungsbereichen bereits etabliert. Wir berichteten in unserem Newsletter 10/2019.


Die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) macht zuletzt in ihrem Bericht auf den zunehmenden Trend der Plattformarbeit im Bereich der Pflege aufmerksam. Der Bericht untersucht die Rahmenbedingungen der Plattformarbeit und ihre Übertragbarkeit mit Blick auf die speziellen Anforderungen an Pflegeleistungen.

Herausforderungen der Pflege in der EU

Die allgemeine Entwicklung der alternden Bevölkerungsstruktur in der EU zeigt den steigenden Bedarf an Pflegeleistungen an. Die Mitgliedstaaten organisieren und finanzieren ihren nationalen Pflegebedarf eigenständig. Daraus ergibt sich ein sehr heterogenes Bild an formellen Ansprüchen von Pflegeleistungen. Staatenübergreifend ist ein zunehmender Trend der ambulanten Pflege gegenüber der stationären Pflege zu erkennen.


Der Trend zur ambulanten Pflege im häuslichen Umfeld wird einerseits durch den Nachfrageüberhang an Pflegeleistungen und fehlender stationärer Pflegeeinrichtungen, andererseits aufgrund fehlender öffentlicher Finanzierung begünstigt.


Darüber hinaus wird auch ein großer Teil der Pflegetätigkeiten von Familienangehörigen oder in anderweitigen nicht angezeigten Arbeitsverhältnissen erbracht. Dies kann systemisch, finanziell oder kulturell begründet sein.

Plattformarbeit in der Pflege

In der EU steigt die Zahl an Plattformen zur Vermittlung oder Erbringung von Pflegeleistungen. „Pflegix“ und „Pflegetier“ in Deutschland, „Curafides“ in Österreich oder „Home Care Direct“ in Irland sind Beispiele für Anbieter von Pflegeleistungen mit Plattformcharakter. Diese und weitere Anbieter möchten die aktuellen Herausforderungen der Pflege und den Trend zur häuslichen ambulanten Pflege für ihr Geschäftsmodell nutzen. Der Bericht des EWSA untersucht die Rahmenbedingungen des Geschäftsmodells der Plattformarbeit in der Pflege aus Sicht der Pflegebedürftigen (bzw. Angehörigen) als Auftraggeber, den Angehörigen der Pflegeberufe als Leistungserbringer und des Plattformanbieters.

Pflegebedürftige und Angehörige

Im Vergleich zur klassischen Organisation der Plattformarbeit sind neben der pflegebedürftigen Person (Leistungsempfänger) häufig Familienangehörige, Freunde und Verwandte in den Prozess eingebunden. Daraus entsteht die Situation, dass der Leistungsempfänger nicht zwingend der Auftraggeber ist. Des Weiteren variiert der individuelle Pflegebedarf in der persönlichen Pflege. Dauer der Pflege, individuelle spezifische Anforderungen und notwendige Qualifikationen der Pflegekraft sind einige Besonderheiten, welche bei der Vermittlung der Pflegekraft berücksichtigt werden müssen. Diese stellen einige der Besonderheiten in der Erwartungshaltung und an die Organisation von Pflegeleistungen dar, welche bei plattformgebundenen einfachen Transportleistungen kaum oder gar nicht ins Gewicht fallen.

Pflegekraft

Üblicherweise treten Plattformanbieter gegenüber Pflegerinnen und Pflegern (Leistungserbringer) und Pflegebedürftigen (bzw. Angehörigen) als Vermittler auf. Vermittelte Pflegekräfte werden dadurch als selbstständige Personen tätig. Damit entwickeln sich vielseitige Arbeitsverträge auf der Grundlage der oben genannten und weiteren Besonderheiten für eine individuelle Pflegeleistung. In Teilen ermöglicht dies der Pflegekraft einen höheren Grad an Flexibilität in der Organisation ihrer Arbeit. Die Besonderheit liegt jedoch im Vergleich zur konventionellen Plattformarbeit darin, dass eine persönliche Pflegeleistung von starkem gegenseitigem Vertrauen zwischen der pflegebedürftigen Person (bzw. Angehörigen) und Pflegekraft sowie einer kontinuierlichen Leistungserbringung über einen langen Zeitraum angestrebt wird. Darüber hinaus stellen Anforderungen an Qualifikationen der Pflegerinnen und Pfleger höhere Markteintrittshürden dar.


Daraus ergeben sich ausführlichere Vertragsanbahnungsphasen von der Suche über den persönlichen Austausch bis hin zum langfristigen Dienstleistungsverhältnis. Schon bei der Suchphase stehen Pflegerinnen und Pfleger im Wettbewerb mit Kolleginnen und Kollegen und müssen sich zum Beispiel durch Qualifikationsnachweise von der Konkurrenz abgrenzen. Mögliche Bewertungssysteme auf Basis bereits erbrachter Dienstleistungen haben die Besonderheit, dass tendenziell Angehörige die Bewertung vornehmen und nicht die pflegebedürftige Person selbst. Hieraus ergeben sich neue Anforderungen an Bewertungssysteme zur Bewertung der tatsächlichen Pflegeleistung gegenüber einer extern beobachteten Leistung.

Plattformen

Die Plattform stellt als Intermediär den Vermittler zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger (bzw. Angehörigen) her. Dies kann als offener Marktplatz zur Vermittlung von Auftragnehmer und Auftraggeber verstanden werden. Als privatwirtschaftliches Unternehmen wird ein Serviceentgelt für die Vermittlungsleistung erhoben. Leistungen können dadurch nachfrageorientiert für bestimmte Teilleistungen oder Zeiträume (z.B. Krankheits- oder Urlaubsvertretungen) angeboten werden. Solange der Plattformanbieter für jede Vermittlung ein Serviceentgelt erhebt, steht dies gegebenenfalls dem Interesse der pflegebedürftigen Person, im Sinne einer kontinuierlichen und persönlichen Betreuung, gegenüber.

Dynamische Arbeitsverhältnisse im Einklang mit den Anforderungen an die Pflege

Die ausführliche Untersuchung der Anwendbarkeit und Herausforderungen von Plattformarbeit im Bereich der Pflege erfordert, aufgrund des persönlichen Charakters und erstrebenswerten Kontinuität der Leistung, besondere Aufmerksamkeit.


Einerseits bietet diese Arbeitsform, im Vergleich zu konventionellen institutionalisierten Arbeitsverhältnissen, Pflegekräften die Chance einer flexiblen Monetarisierung der verfügbaren Arbeitszeit. Eine sich daraus ergebende Vielzahl an Einzel- oder Teilleistungsverträgen steht im wirtschaftlichen Interesse des Plattformanbieters, jedoch nicht zwingend im Sinne einer bedürfnisorientierten und unter Qualitätsansprüchen erbrachten Pflegeleistung. 


Es bleibt somit die Herausforderung der Vereinbarung dynamischer Arbeitsverhältnisse mit individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und Angehörigen. Branchenunabhängig, so auch im Bereich der Pflege, bleibt das individuelle Risiko der sozialen Sicherung und des Arbeitsschutz der Plattformarbeiter bestehen (siehe auch Newsletter 10/2019).


Zum Schutz der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sollten Plattformbetreibern Pflichten zukommen, den Plattformarbeitern z.B. Fortbildungen anzubieten oder Vorprüfungen vorzunehmen, um Risiken im häuslichen Umfeld frühzeitig abzuwenden um einer de-professionalisierung eines anspruchs- und vertrauensvollen Berufszweigs entgegenzuwirken.


Den vollständigen Bericht des EWSA können Sie hier nachlesen.