Magazine ed*
ed* Nr. 01/2020

Rehabilitation – Zurück ins Leben

ed* Nr. 01/2020 – Kapitel 6

Krebserkrankungen führen immer noch viel zu häufig zum Tod. Sie führen auch noch zu häufig zur dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit. Im Jahr 2018 waren Neubildungen mit 13,5 Prozent bei Frauen und 13,2 Prozent bei Männern der zweithäufigste Grund für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente.


Die onkologische Reha versucht über einen ganzheitlichen Ansatz, die Patientinnen und Patienten zu stabilisieren, ihre Genesung zu unterstützen, die Selbständigkeit wiederherzustellen und ihre Lebensqualität zu steigern. Psychologische Hilfen und psychosoziale Aspekte spielen eine wichtige Rolle.


Im europäischen Vergleich ist es eher eine Ausnahme, dass Reha-Maßnahmen für Erwerbstätige durch den Rentenversicherungsträger erbracht werden. Dieser kümmert sich auch für die onkologische Reha bei Rentnerinnen und Rentnern, für die ansonsten die Krankenversicherung leistungspflichtig ist.


Nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch bei einer drohenden Berufskrankheit sichert die gesetzliche Unfallversicherung bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit allen geeigneten Mitteln. Sie erbringt alle medizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, am Leben in der Gemeinschaft sowie psychologische Unterstützung.


Aber auch Reha braucht Koordination: In der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeiten Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern und Ärzten zusammen. Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wird eine Brücke zwischen Prävention und Rehabilitation geschlagen und Menschen nach langer Krankheit oder mit Behinderung abgestimmt und vorsichtig in den beruflichen Alltag geführt.


In der Reha werden schon heute die politischen Appelle aufgegriffen, die emotionalen und psychosozialen Aspekte der Krankheit mit in den Blick zu nehmen und die Erkrankten als Menschen und nicht nur als Fälle zu sehen.

Hilfe zur Selbsthilfe

In der Reha oder danach: Für Erkrankte wie Angehörige ist der Austausch mit Gleichbetroffenen durch nichts zu ersetzen; ob zur Behandlung, zu Ängsten, dem Schmerz oder auch zu Schwierigkeiten, die sich nach überstandener Behandlung in Form von Diskriminierungen im Job, bei der Kreditvergabe oder beim Abschluss von Versicherungen häufig genug stellen können.


Die Krankenkassen und ihre Verbände in Deutschland fördern deshalb gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen. Im Jahr 2018 wurden allein auf der Bundesebene 24 Organisationen mit Bezug zu Krebs mit über einer Million Euro finanziell unterstützt. Hinzu kommt die Förderung der Selbsthilfeverbände in den Bundesländern und der vielen hundert Selbsthilfegruppen vor Ort, die diese Summe vervielfachen. Durch die Rentenversicherung wird weitere, finanzielle Unterstützung gewährt. Die Selbsthilfeförderung in Deutschland ist im internationalen Vergleich einzigartig.


Sozialversicherung und Selbsthilfe begegnen sich heute auf Augenhöhe. Die Gesundheitskommissarin hat Recht: Im Zentrum muss der Mensch stehen. Dem euro­päi­schen­ Krebsplan ist auch in dieser Hinsicht viel Erfolg zu wünschen.