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ed* Nr. 01/2022

Maschinen als Manager – Datennutzung wirft Fragen auf

ed* Nr. 01/2022 – Kapitel 5

Nicht nur die soziale Absicherung von Plattformbeschäftigten wird in den Mitgliedstaaten und Europa diskutiert. Der digitale Wandel hat auch neue Möglichkeiten des algorithmischen Managements geschaffen. Neben dem Innovationspotential geht dies jedoch mit Fragen der Überwachung, der Datennutzung, der Gleichstellung und Diskriminierung von Plattformbeschäftigten einher. Somit ist ein neuer Regelungsbedarf für die algorithmische Führung entstanden, eine Form des Personalmanagements, das sich auf Computersysteme stützt. Damit können nicht nur die Arbeitsabläufe von Plattformbeschäftigten kontrolliert werden. Die durch die Computersysteme gesammelten Daten können vielmehr auch zur Beurteilung ihrer Produktivität analysiert und genutzt werden. Dies darf jedoch nicht zu Lasten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes von Plattformbeschäftigen gehen, zumal sowohl Datenbasis als auch zugrundeliegende Algorithmen fehlerbehaftet sein können.

 

Der Richtlinienvorschlag sieht daher Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass von automatisierten Systemen keine Letztentscheidung getroffen wird. Wesentlich ist der transparente, nichtdiskriminierende, vertrauenswürdige und ethisch vertretbare Einsatz von Algorithmen gegenüber allen Plattformbeschäftigten, unabhängig von deren Beschäftigungsstatus. Der Richtlinienvorschlag folgt damit dem in der Mitteilung zum digitalen Kompass 2030 formulierten Ziel, ethische Grundsätze für auf den Menschen ausgerichtete Algorithmen zu formulieren.1


Dies beinhaltet eine erhöhte Transparenz bei deren An­­wendung zur Überwachung der Arbeitsleistung, da hiervon direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen sowie die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausgehen. Auch wird die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie beispielsweise zur Gesundheit des Plattformbeschäftigten, eingeschränkt. Digitale Arbeitsplattformen ­sollen Risiken automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme für die Sicherheit und Gesundheit von Plattformbeschäftigten bewerten und geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen einführen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist das Recht, automatisierte Entscheidungen anfechten zu können.


In den meisten Stellungnahmen werden die Regulierungsvorschläge zur Datennutzung und zum algorithmischen Management unterstützt. Nach dem vorgelegten Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments sollen da­rüber hinaus alle Elemente des Algorithmus zur Bewertung der Leistung der Plattformbeschäftigten Gegenstand von Tarifverhandlungen sein. Zudem wurde ein Passus für die Vergabe von Unteraufträgen hinzugefügt, um ein Umgehen der Richtlinie zu verhindern.


Auch für die Deutsche Sozialversicherung ist der transparente, nichtdiskriminierende, vertrauenswürdige und ethisch vertretbare Einsatz von Algorithmen gegenüber allen Plattformbeschäftigten ein zentrales Ziel. Daher wird die vorgeschlagene Informationspflicht der digitalen Arbeitsplattform unterstützt. Dies gilt, wegen der direkten Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere für die Informationspflichten zu automatischen Systemen, die der Überwachung der Arbeitsleistung und anderen Entscheidungen dienen. Insgesamt schaffen diese Regelungen im Einklang mit der Digitalstrategie und der Europäischen Säule sozialer Rechte einen geeigneten Rahmen für Innovationen unter Wahrung eines gesunden, sicheren und geeignetes Arbeitsumfeldes sowie des Datenschutzes, wie im Grundsatz zehn der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt.