Wie geht es weiter
ed* Nr. 01/2022 – Kapitel 7
Viele Akteure haben auf europäischer Ebene den Richtlinienvorschlag begrüßt, so auch die Deutsche Sozialversicherung. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. In diesem Fall in den der gesetzlichen Vermutung zugrundeliegenden Kriterien. Sicher wird dies ein wichtiges Thema im anstehenden Trilogverfahren. Dies gilt auch für die von österreichischer Seite erhobene Forderung nach ausreichend flexiblen Regelungen für bestehende nationale Rechtsvorschriften.
Dagegen erhalten die vorgeschlagen Regelungen zur Sicherstellung von Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht im algorithmischen Management viel Zustimmung. Diese sind eingebettet in die Digitalstrategie der EU-Kommission und sind sowohl in den Digitalgrundsätzen nach der EU-Kommission als auch im Gesetzesvorschlag zur Künstlichen Intelligenz enthalten.
Inwieweit es gelingt mit dem Richtlinienvorschlag in der Praxis einen angemessenen Sozial- und Arbeitsschutz von Plattformbeschäftigten sicherzustellen, kann heute natürlich noch nicht beurteilt werden. Die Transparenz- und Meldepflichten bilden jedoch einen wichtigen Baustein, um das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis von Plattformbeschäftigten bestimmen zu können.
Die Deutsche Sozialversicherung wird den weiteren Prozess durch aktuelle Informationen und Bewertungen begleiten.