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ed* Nr. 01/2025

Bei Fleisch und Wurst geht es auch um den Verbrau­cher­schutz

ed* Nr. 01/2025 – Kapitel 8

Eine Branche, in der Arbeitsschutz besonders großgeschrieben werden muss, ist die Lebensmittelindustrie. Die Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Staub, Hitze, Nässe, Dämpfe, Chemikalien, Lärm und Verletzung müssen immer mit den strengen Hygieneregelungen zum Schutz der Lebensmittelsicherheit und damit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Übereinstimmung gebracht werden.1


Besonders die Fleischindustrie ist immer wieder in die Kritik geraten. Ein undurchsichtiges Netz von Subunternehmern, Dumpinglöhne, 12- bis 16-Stunden-Schichten, Schikanen und ein unzureichender Arbeitsschutz bestimmten die Nachrichten. Einer, der besonders in der Kritik stand, ist Clemens Tönnies, Fleischfabrikant mit Hauptsitz im ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück. Aufgefallen war er in der Corona-Pandemie, als die Infektionszahlen in seinem Betrieb in die Höhe schnellten. Bund und Länder sind gemeinsam eingeschritten und haben Werkverträge in Betrieben der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung verboten. Heute kann Tönnies mit Investitionen in den Arbeitsschutz, einer Stabstelle für Sprach- und Verständigungsbarrieren, einem Zehn-Punkte-Plan für bessere Abstände an und zwischen den Bändern sowie Tariflöhnen punkten. Die LKW-Fahrer haben Schlafräume auf dem Fabrikgelände. Von den Verbesserungen überzeugte sich auch der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands und Europaabgeordnete Dennis Radtke im Herbst 2024.


Porträtfoto von Dennis Radtke
Dennis Radtke (keine Angaben zur Fotograf*in)Dennis Radtke, Mitglied des europäischen Parlaments

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