Kontrollen sind unverzichtbar
ed* Nr. 01/2025 – Kapitel 5
Neben guten Gesetzen braucht es Kontrollen, die sicherstellen, dass geltendes Recht eingehalten wird. Grundsätzlich ist dies nationale Angelegenheit. Neben der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften spielt in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll als Behörde zur Überwachung grenzüberschreitender Arbeit die zentrale Rolle. Mit knapp 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kämpft sie gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. 80 Prozent des Personals ist mit der Prüfung von Arbeitgebern und der Ermittlung von Verstößen befasst. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren arbeiten sie eng mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie der Bundespolizei, aber auch mit den Prüfstellen der Deutschen Rentenversicherung oder dem Finanzamt zusammen.
Wesentliche Regelungen der Mobilitätspakete

Im Güterkraft- und Personenverkehr arbeitet zudem das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) daran mit, über Förderprogramme, aber auch über Kontrollen die Sicherheit im Straßengüterverkehr zu erhöhen, den Umweltschutz zu fördern, aber auch die Marktordnung im Straßengüterverkehr zu sichern. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt auch die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Durchführung der Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene.
Häufig kennen die zuständigen Behörden aber weder die Verträge noch die Regelungen, denen die Fahrer unterliegen. Sie sind auf Hinweise aus der Bevölkerung, der betroffenen Arbeitskräfte, der Gewerkschaften sowie den Austausch mit den zuständigen Behörden im Ausland angewiesen, um Missbrauch und Rechtsverstöße verfolgen und sanktionieren zu können.
Im Güterkraftverkehr kann neben Bußgeldern bei Rechtsverletzungen auch die Erteilung oder Verlängerung der obligatorischen Gemeinschaftslizenz verweigert oder die Fahrerbescheinigungen für Fahrer aus Drittstaaten entzogen werden. Der Fall Gräfenhausen blieb in dieser Hinsicht für den Speditionsunternehmer folgenlos. Der entsprechende Wille war bei der zuständigen Behörde in Polen offenbar nicht vorhanden.
Kritik üben die Gewerkschaften: Es würde zu wenig kontrolliert. Eine Studie der Katholischen Universität Leuven aus dem Dezember 2024 unterstreicht diesen Vorwurf: Es sei häufig ein Missverhältnis zwischen den politischen Ankündigungen zur Bekämpfung des „Sozialdumpings“ und der geringen Anzahl von Inspektoren und Kontrollen zur Durchsetzung der Entsendevorschriften zu beobachten. Allerdings fehle es sowohl auf europäischer Ebene als auch in den meisten Mitgliedstaaten an einer systematischen Erhebung und Meldung von Kontrollstatistiken über die Durchsetzung der Entsendevorschriften. Hier bestünde Nachholbedarf, auch um der Politik gute Entscheidungsgrundlagen an die Hand zu geben.
Prekäre Arbeitsverhältnisse gibt es auch auf dem Bau
Ein hoher Konkurrenzdruck sorgt in der Baubranche mit ihren EU-weit rund 13 Millionen Beschäftigten für raue Verhältnisse. Auch hier sind die Unternehmer in ganz Europa oft auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. In Deutschland kommt fast jeder dritte Bauarbeiter aus Osteuropa. Jeder zehnte ist ein Entsendearbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsvertrag. Zunehmend kommen Drittstaatenangehörige zum Einsatz. Verantwortlich für schlechte Arbeitsbedingungen ist ein Geflecht aus intransparenten und immer länger werdenden Subunternehmerketten. Der gesetzliche Mindestlohn und das Arbeitsrecht werden oft unterlaufen. Denn nicht nur das Generalunternehmen, sondern alle Subunternehmer wollen etwas verdienen. Je länger die Kette ist, umso weniger Geld steht beim letztlich ausführenden Unternehmen zur Verfügung.
Der gefährlichste Arbeitsplatz der Welt
2022 ereigneten sich in der EU 22,9 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle im Bausektor 1. Auf deutschen Baustellen kam es ein Jahr später zu knapp 97.000 Arbeitsunfällen, davon 76 mit Todesfolge. 35 der Toten kamen aus dem Ausland.2
Sozialversicherungsnachweis: Die A1-Bescheinigung
Bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeiten bestimmt das Koordinierungsrecht, welche nationalen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Gilt die Sozialversicherung des Herkunftslandes, ist dies mit der A1-Bescheinigung zu dokumentieren. Diese sollte vor einer Entsendung beantragt und beim Arbeitseinsatz mitgeführt werden. Kann ein Arbeitnehmer die A1 nicht vorweisen, ist er gegebenenfalls im Land seines Arbeitseinsatzes zu versichern und hat dort Beiträge zu entrichten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der arbeitsrechtlichen Entsendemeldung, wird aber umgangssprachlich oft so bezeichnet.