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ed* Nr. 01/2025

Kontrollen sind unver­zichtbar

ed* Nr. 01/2025 – Kapitel 5

Neben guten Gesetzen braucht es Kontrollen, die sicherstellen, dass geltendes Recht eingehalten wird. Grundsätzlich ist dies nationale Angelegenheit. Neben der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften spielt in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll als Behörde zur Überwachung grenzüberschreitender Arbeit die zentrale Rolle. Mit knapp 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kämpft sie gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. 80 Prozent des Personals ist mit der Prüfung von Arbeitgebern und der Ermittlung von Verstößen befasst. Im Rahmen von Ermittlungs­verfahren arbeiten sie eng mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie der Bundespolizei, aber auch mit den Prüfstellen der Deutschen Rentenversicherung oder dem Finanzamt zusammen.

Wesent­liche Rege­lungen der Mobi­li­täts­pa­kete

Die Grafik stellt die wesentlichen Regelungen der Mobilitätspakete in Form einer auf einer Straße fahrenden Lastkraftwagen dar. Ab August 2020: Fahrtenschreiber sind in allen Fahrzeugen obligatorisch, die Fahrer haben ein Rückkehrrecht an ihren Wohnsitz, es gelten ein Kabinenschlafverbot und strengere Regeln für Lenkzeiten. Ab Februar 2022: Es gilt eine Registration am Grenzübergang, maximal 3 Cabotage-Fahrten hintereinander, dafür anschließend 4 Tage Ruhe, Rückkehrpflicht für Lastkraftwagen. Ab Mai 2022: EU-Lizenz für alle international fahrenden Lastwagen, Genehmigungspflicht für internationale Beförderungen mit Lastkraftwagen ab 2,5 Tonnen. Ab August 2023: intelligente Fahrtenschreiber der ersten Generation sind in allen Lastkraftwagen obligatorisch. Ab Dezember 2024: intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation sind vorgeschrieben, für Tachos der ersten Generation gilt eine Übergangsregelung. Ab August 2025: alle internationalen Fahrzeuge benötigen einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation.
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von https://fleetgo.de/blog/mobilitaetspaket-was-aendert-sich-im-transportwesen/


Im Güterkraft- und Personenverkehr arbeitet zudem das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) daran mit, über Förderprogramme, aber auch über Kontrollen die Sicherheit im Straßengüterverkehr zu erhöhen, den Umweltschutz zu fördern, aber auch die Marktordnung im Straßengüterverkehr zu sichern. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt auch die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Durchführung der Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene.


Häufig kennen die zuständigen Behörden aber weder die Verträge noch die Regelungen, denen die Fahrer unterliegen. Sie sind auf Hinweise aus der Bevölkerung, der betroffenen Arbeitskräfte, der Gewerkschaften sowie den Austausch mit den zuständigen Behörden im Ausland angewiesen, um Missbrauch und Rechtsverstöße verfolgen und sanktionieren zu können.


Im Güterkraftverkehr kann neben Bußgeldern bei Rechtsverletzungen auch die Erteilung oder Verlängerung der obligatorischen Gemeinschaftslizenz verweigert oder die Fahrerbescheinigungen für Fahrer aus Drittstaaten entzogen werden. Der Fall Gräfenhausen blieb in dieser Hinsicht für den Speditionsunternehmer folgenlos. Der entsprechende Wille war bei der zuständigen Behörde in Polen offenbar nicht vorhanden.


Kritik üben die Gewerkschaften: Es würde zu wenig kontrolliert. Eine Studie der Katholischen Universität Leuven aus dem Dezember 2024 unterstreicht diesen Vorwurf: Es sei häufig ein Missverhältnis zwischen den politischen Ankündigungen zur Bekämpfung des „Sozialdumpings“ und der geringen Anzahl von Inspektoren und Kontrollen zur Durchsetzung der Entsende­vorschriften zu beobachten. Allerdings fehle es sowohl auf europäischer Ebene als auch in den meisten Mitgliedstaaten an einer systematischen Erhebung und Meldung von Kontrollstatistiken über die Durchsetzung der Entsende­vorschriften. Hier bestünde Nachholbedarf, auch um der Politik gute Entscheidungs­grund­lagen an die Hand zu geben.

Prekäre Arbeits­ver­hält­nisse gibt es auch auf dem Bau

Ein hoher Konkurrenzdruck sorgt in der Baubranche mit ihren EU-weit rund 13 Millionen Beschäftigten für raue Verhältnisse. Auch hier sind die Unternehmer in ganz Europa oft auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. In Deutschland kommt fast jeder dritte Bauarbeiter aus Osteuropa. Jeder zehnte ist ein Entsendearbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsvertrag. Zunehmend kommen Drittstaatenangehörige zum Einsatz. Verantwortlich für schlechte Arbeitsbedingungen ist ein Geflecht aus intransparenten und immer länger werdenden Subunternehmerketten. Der gesetzliche Mindestlohn und das Arbeitsrecht werden oft unterlaufen. Denn nicht nur das Generalunternehmen, sondern alle Subunternehmer wollen etwas verdienen. Je länger die Kette ist, umso weniger Geld steht beim letztlich ausführenden Unternehmen zur Verfügung.


Der gefähr­lichste Arbeits­platz der Welt

2022 ereigneten sich in der EU 22,9 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle im Bausektor 1. Auf deutschen Baustellen kam es ein Jahr später zu knapp 97.000 Arbeitsunfällen, davon 76 mit Todesfolge. 35 der Toten kamen aus dem Ausland.2

Sozi­al­ver­si­che­rungs­nach­weis: Die A1-Beschei­ni­gung

Bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeiten bestimmt das Koordinierungsrecht, welche nationalen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Gilt die Sozialversicherung des Herkunftslandes, ist dies mit der A1-Bescheinigung zu dokumentieren. Diese sollte vor einer Entsendung beantragt und beim Arbeitseinsatz mitgeführt werden. Kann ein Arbeitnehmer die A1 nicht vorweisen, ist er gegebenenfalls im Land seines Arbeitseinsatzes zu versichern und hat dort Beiträge zu entrichten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der arbeitsrechtlichen Entsendemeldung, wird aber umgangssprachlich oft so bezeichnet.

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