Magazine ed*
ed* Nr. 01/2025

Die EU hat gute Gesetze

ed* Nr. 01/2025 – Kapitel 4

Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bildet die Europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine wesentliche Rechtsgrundlage. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zu Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen zur Risikovermeidung und Entwicklung von Sicherheitskonzepten. Diverse und zum Teil branchenbezogene Einzelrichtlinien ergänzen sie. Spezielle Regelungen gibt es auch für den Güterkraftverkehr.1


Entsendete Arbeitskräfte haben die ­gleichen Schutzrechte wie Einheimische. Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern enthält für sie verbindliche Vorschriften für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.


Porträtfoto von Roxana Mînzatu
© Europäische Kommission Roxana Mînzatu, EU-Kommissarin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge

Entsen­de­mel­dung

Die Entsendemeldung enthält personen- und unternehmensbezogene Daten, unter anderem zum Einsatzort und zur Dauer der Dienstleistung. Was genau, entscheidet jeder Mitgliedstaat. Die Meldung durch den Arbeitgeber gegenüber den Behörden des Entsendungslandes erfolgt vorab online über nationale Meldeportale. In Deutschland ist dies das Meldeportal-Mindestlohn beim Zoll. Bei Kraftverkehrs- und Personenbeförderungsunternehmen, die über eine für europaweite Transporte notwendige EU-Gemeinschaftslizenz verfügen, erfolgt sie seit dem 1. Juli 2023 standardisiert über eine elektronische Schnittstelle des europäischen Binnenmarktinformationssystems (IMI).2



2014 wurde ihre Durchsetzungsrichtlinie angenommen, um die praktische Anwendung der Entsendevorschriften zu verbessern. Damit sind vermehrt Fragen der Überwachung und Kontrolle sowie die gemeinsame Haftung in den Unterauftragsketten in den Fokus gerückt. Ergänzend formuliert die Richtlinie (EU) 2020/1057 für den Straßenverkehrssektor unter anderem Ausnahmen von den Entsenderegelungen, zum Beispiel für den Güter- und Personentransitverkehr.


Die Missstände auf Europas Straßen hatten dazu geführt, dass die EU ihre Vorgaben verschärft hat. Mit dem Mobilitätspaket Teil I ist am 20. August 2020 ein regelmäßiges Rückkehrrecht für den Fahrer an seinen Wohnsitz sowie das Kabinenschlafverbot in Kraft getreten. Strengere Regeln gelten seitdem auch für die Überschreitung von Lenkzeiten. Mit dem Mobilitätspaket II sind seit dem 21. Februar 2022 zudem längere Ruhephasen vorgeschrieben, wenn die Be- und Entladung des Lkw in ein und demselben Auslandsstaat erfolgt. Grenzübertritte müssen in den Fahrtenschreibern dokumentiert werden. Seit Februar 2022 gilt grundsätzlich der Mindestlohn des Gastlandes; mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel bei Transitfahrten. Letzte Regelungen des Mobilitätspakets treten Mitte dieses Jahres in Kraft.

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