Magazine ed*
ed* Nr. 03/2022

Faire Arbeits­be­din­gungen in einer sich im Wandel befin­denden Arbeits­welt

Die EU verfügt bereits seit Jahren über umfang­reiche Mindest­vor­schriften im Bereich Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz und hat damit ihren Einfluss auf die natio­nalen Regeln weitest­ge­hend durch­ge­setzt.

ed* Nr. 03/2022 – Kapitel 4

Mit der Verabschiedung von umfangreichen Mindestvorschriften hat sie eine gute Basis geschaffen, um Beschäftigte vor möglichst vielen Risiken zu schützen und eine lange Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. 

Nicolas Schmit,

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte

„Die euro­päi­sche Säule sozialer Rechte ist ein Wende­punkt für Arbeit­nehmer­rechte und Sozi­al­schutz in der EU. Beim Sozi­al­gipfel in Porto im Mai 2021 spra­chen sich die EU-Staats- und Regie­rungs­chefs dafür aus, die Säule in Maßnahmen umzu­setzen, die spürbar für unsere Bürge­rinnen und Bürger sind. Mit den sozialen Zielen für 2030 für Beschäf­ti­gung, lebens­langes Lernen und Verringe­rung der Armut haben sich die Mitglied­staaten zudem konkrete Vorgaben gemacht, um genau dies zu errei­chen.“

Die ESSR knüpft mit ihrem Grundsatz 10 („Gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz“) hier an und rückt die Bedeutung des Arbeitsschutzes auch auf europäischer Ebene wieder in den politischen Vordergrund. Vor allem die Veränderungen durch den ökologischen, digitalen und demografischen Wandel sowie der Wandel des tradi­tionellen Arbeitsumfelds stellen die Mitgliedstaaten vor neue Heraus­forderungen und machen eine ­Anpassung und Überprüfung der bestehenden Regeln notwendig. Um die Beschäftigungs­fähigkeit im gesamten Lebenszyklus bis hin zum steigenden Renteneintrittsalter zu erhalten, sind gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sowie flexiblere Rahmenbedingungen unerlässlich.


Von zentraler Bedeutung ist auch die Wiederherstellung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit durch effektive und effiziente Rehabilitationsleistungen. Denn gerade die Sozialleistungsträger sind es, die im Einzelfall auch die finanziellen Folgen des Scheiterns der Bemühungen um die Erhaltung und Wiederherstellung von Arbeits-, Erwerbs- und Beschäftigungsfähigkeit weitgehend tragen müssen.


Prävention und Rehabilitation müssen deswegen in Zukunft ein noch größeres Gewicht erlangen. Diesen Gedanken hat die Europäische Kommission mit ihrem Grundsatz 10 aufgegriffen und Impulse für verschiedene weitere Initiativen auf europäischer Ebene gegeben.

 

So hat sie in ihrem 2021 veröffentlichten neuen strategischen Rahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit1 weitere Ziele zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgestellt. Vor allem neue Risiken und Chancen, wie sie sich aus neuen Arbeitsformen, neuen Technologien und der Digitalisierung sowie der COVID-19-Pandemie er­­geben, sind einbezogen worden.


Ein zentraler Aspekt des neuen strategischen Rahmens ist der Vision Zero-Ansatz und damit die Vision einer Welt ohne arbeitsbedingte Todesfälle. So wird die ursprünglich von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) entwickelte Vision Zero-Kampagne mit ihren goldenen Regeln für gesunde Arbeit ohne Unfälle immer mehr zu einem strategischen Werkzeug, auch in der Europäischen Union. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland hat bereits im Jahr 2008 in ihrer Präven­tionsstrategie die Vision Zero als Zielgröße verankert.


Darüber hinaus werden auch konkrete Gesetzesinitiativen mit Grundsatz 10 der ESSR begründet. Sie zielen darauf ab, gemeinsame Prioritäten beim Arbeitsschutz zu vereinbaren. Hier spielt beispielsweise die Exposition gegenüber verschiedenen gefähr­lichen Stoffen, die in bestehenden und neuen Sektoren zum Einsatz kommen, eine große Rolle. Die Europäische Kommission möchte damit die ­Ent­stehung von Krebs-, Reproduktions- und Atemwegserkrankungen am Arbeitsplatz verhindern. Hier ist zum Beispiel die in der EU-Chemikalien­strategie angekündigte Überarbeitung der REACH-Verordnung zu nennen.


Krebserregende Stoffe hat die Europäische Kommission besonders in den Fokus genommen. So hat sie im September 2022 nach umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchungen vorgeschlagen, den derzeitigen europäischen Grenzwert für die Exposition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Asbest am Arbeitsplatz, um das 10-fache abzusenken. Für den Arbeitsschutz in Deutschland und der gesamten EU ist das Thema hoch relevant, auch mit Blick auf die anstehende Gebäude­sanierungswelle. Auf welchen Grenzwert sich die EU tatsächlich festgelegt, wird das Ergebnis von umfangreichen Diskussionen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament sein.

 

Daneben hat die ESSR auch zahlreiche weitere Impulse für die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen gegeben, so zum Beispiel mit Blick auf die neuen Arbeitsformen und Technologien sowie die Veränderungen der Arbeitsorganisation durch die Digitalisierung. Die Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie haben die Notwendigkeit für ein gemeinsames europäisches Handeln sicherlich nochmals unterstrichen.

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