Lehrstück EESSI
ed* Nr. 02/2023 – Kapitel 3
Für die Sozialversicherungen ist die grenzüberschreitende elektronische Kommunikation kein Neuland mehr. Mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurde im Jahr 2010 die rechtliche Grundlage für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (European Exchange of Social Security Information – EESSI) geschaffen. Im Rahmen von EESSI können die europäischen Sozialversicherungsträger mittels Strukturierter Elektronischer Dokumente – SEDs – Informationen zu Einzelfällen elektronisch untereinander austauschen. Dazu mussten genaue Abläufe definiert werden, die sogenannten Business-Use-Cases (BUCs); insgesamt 99 an der Zahl. Auf dieser Basis können die europäischen Sozialversicherungsträger trotz aller Unterschiedlichkeit eindeutig, unmissverständlich und rechtssicher miteinander digital kommunizieren. Mittlerweile ist der überwiegende Teil der Mitgliedstaaten „EESSI-ready“. Der Weg dahin war lang, die Regelungstiefe wurde unterschätzt. Der belgische Vizepremierminister und Minister für Gesundheit und Soziales, Frank Vandenbroucke, machte in seiner Grundsatzrede auf der Jubiläumsveranstaltung der DSV deutlich, dass sein Land anlässlich der Ratspräsidentschaft 2024 den Einsatz von EESSI in der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz nunmehr ganz zum Abschluss bringen wird.