Single Digital Gateway –
Zugang für Bürgerinnen und Bürger
ed* Nr. 02/2023 – Kapitel 4
Der konsequente nächste Schritt ist, in die digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürger, Sozialversicherungsträgern und Behörden einzusteigen. Das ist wichtig, denn die Koordinierungsvorschriften im Bereich der grenzüberschreitenden sozialen Sicherheit sind komplex, der Gang zur heimischen Verwaltung oft nicht möglich. Mit dem Single Digital Gateway (SDG) ist ein Portal geschaffen worden, auf dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Grundinformationen zum europäischen Recht finden, gezielt nationale Informationen abrufen und auf verschiedene Online-Dienste zugreifen können. Denn das europäische Portal ist mit den einzelnen mitgliedstaatlichen Portalen verbunden, in Deutschland mit dem Bundesportal. Das SDG findet man unter „Your Europe“.
Single Digital Gateway
Das SDG-Portal erreicht man über die Website https://europa.eu/youreurope.
Dieses Portal wird sukzessive befüllt. Die deutschen Sozialversicherungsträger steuern hier Informationen zum nationalen Recht zu Arbeit und Ruhestand, zur medizinischen Versorgung, Informationen für Arbeitnehmer sowie zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei. An Online-Diensten sind unter anderem das portable Dokument Al zum Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland, die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) als Anspruchsgrundlage für die Krankenbehandlung im EU-Ausland und das Rentenantragsverfahren vorgesehen. Um dies möglich zu machen, müssen aber noch einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Gebraucht wird ein digitaler Sozialversicherungsausweis und eine digitale Identität.