Die Schere zwischen sozioökonomischen Status und gesundheitlichen Chancen darf nicht weiter aufgehen
ed* Nr. 02/2023 – Kapitel 12
Die Europäische Kommission hat es sich ins Pflichtenheft geschrieben, die Transformationsagenda voranzutreiben. Der „Grüne Deal“ verpflichtet. Was bedeutet dies für den Gesundheits- und Sozialsysteme? Nun zum einen: Soziale Aspekte werden berücksichtigt. So verpflichtet das Maßnahmenpaket für den grünen Wandel „Fit for 55“ die EU, bei der Verwirklichung ihrer Klimaziele einen fairen und sozialgerechten Übergang zu gewährleisten. Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass der Klimawandel sich nicht nur auf die Regionen ungleich stark auswirkt, sondern auch auf die Menschen: Einkommensschwache, Vorerkrankte, Ältere und Heranwachsende treffen die Folgen des Klimawandels stärker als andere. Sie können die in Folge der CO2-Bepreisung höheren Preise für Nahrung und Energie nicht stemmen, leben in den engen oder schlecht isolierten Wohnverhältnissen, haben eine angegriffene körperliche oder psychische Konstitution oder sind den belastenden Situationen länger und häufiger ausgesetzt – auf dem Bau, in der Landwirtschaft, in schlecht isolierten Produktionshallen. Im Rahmen des Fit for 55-Pakets ist zum Beispiel auch ein Klima-Sozialfonds enthalten, der besonders schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger sowie Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und saubere Mobilität unterstützen will. In der Folge haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, zur Abfederung überproportionaler finanzieller Belastungen von schutzbedürftigen Gruppen zielgerichtet Transferzahlungen zu leisten.
Zum anderen darf es nicht aber ausschließlich um vulnerable Gruppen gehen. Das solidarische Gesundheitssystem und die Systeme der gesetzlichen Unfall- und der Rentenversicherung tragen Verantwortung für all ihre Versicherten. Und auch hier fehlen Daten, zum Beispiel zu Langzeitexpositionen gegenüber Hitze an Büroarbeitsplätzen oder dauerhaftem Arbeiten in Schutzkleidung.