Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Die Einigung zur Revision des europäischen Koordinierungsrechts nimmt einen letzten Anlauf.

UM – 05/2025

Der Trilog zur Revision der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 sollen erneut aufgenommen werden. Im Dezember 2021 war der Versuch einer Einigung schon im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AstV) gescheitert. Die Gründe lagen in der beabsichtigten Ausnahme des Baugewerbes von der Vorabnotifizierungspflicht der A1-Bescheinigung, den Leistungen bei Arbeitslosigkeit und nicht näher benannten handwerklichen Mängeln. Danach wurde es ruhig. Kompromissvorschläge unterblieben und scheiterten schon im Vorfeld.  Zuletzt hatte sich Belgien mit dem Versuch, die Reform zu splitten und die strittigen Punkte gesondert zu verhandeln, eine Abfuhr bei der Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments, Gabriele Bischoff, geholt. Damit konnte die Revision des Koordinierungsrechts auch in der 9. Wahlperiode nicht abgeschlossen werden.

Dritter Trilog soll noch im Mai beginnen

Damit erreicht der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Koordinierungsverordnungen 883/2004 und 987/2009 seine dritte Legislaturperiode. Und überraschend hat die amtierende polnische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag aus dem Ärmel gezogen. Dieser wurde bereits am 11. April im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) bestätigt. Das Europäische Parlament stimmte am 7. Mai Verhandlungen auf Basis des angepassten Mandats des Rates zu. Damit ist der Weg frei für den dritten interinstitutionellen Trilog, der voraussichtlich im Juni beginnen wird. Als Termine für die politischen Gespräche werden derzeit der 3. und 17. Juni gehandelt.  

Im Fokus: A1-Bescheinigung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Bislang scheiterten die Einigungsversuche im Rat an zwei Fragen – der Ausgestaltung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und den Ausnahmen von einer obligatorischen Vorabnotifizierung der A1-Bescheinigung. Nach dem Vorschlag Polens steht nun für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, eine Mindestversicherungszeit von 18 bis 22 Wochen sowie eine Exportdauer der Arbeitslosenunterstützung von sechs Monaten in Rede. Die Vorabnotifizierung der A1-Bescheinigung soll bei Geschäftsreisen sowie Tätigkeiten verzichtbar sein, die höchstens drei zusammenhängende Tage innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen umfassen. In Notfällen wäre eine nachträgliche Meldung binnen drei Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit möglich.

Für Verhandler des Parlaments wird es schwer

Der Ball liegt nun im Feld der Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments, Gabriele Bischoff (S&D). Für sie dürften die anstehenden Verhandlungen nicht einfach werden, denn neue Verhandlungsabsprachen könnten die nur mühsam gefundene Mehrheit für den Ratskompromiss schnell zunichtemachen. Erschwerend kommt hinzu, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Geduld endlich ist. Sie soll bereits signalisiert haben, dass es nur noch einen letzten Einigungsversuch zum Dossier geben wird. Die DSV hofft auf einen Erfolg, damit längst verhandelte Teile wie etwa zur Koordinierung von Pflegeleistungen in Kraft treten können.

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