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Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Die Einigung zur Revision des europäischen Koordinierungsrechts nimmt einen letzten Anlauf.
UM – 05/2025
Der Trilog zur Revision der Verordnungen zur Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 sollen erneut
aufgenommen werden. Im Dezember 2021 war der Versuch einer Einigung schon im Ausschuss
der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AstV) gescheitert. Die Gründe
lagen in der beabsichtigten Ausnahme des Baugewerbes von der
Vorabnotifizierungspflicht der A1-Bescheinigung, den Leistungen bei
Arbeitslosigkeit und nicht näher benannten handwerklichen Mängeln. Danach wurde
es ruhig. Kompromissvorschläge unterblieben und scheiterten schon im Vorfeld. Zuletzt hatte sich Belgien mit dem Versuch,
die Reform zu splitten und die strittigen Punkte gesondert zu verhandeln, eine
Abfuhr bei der Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments, Gabriele
Bischoff, geholt. Damit konnte die Revision des Koordinierungsrechts auch in
der 9. Wahlperiode nicht abgeschlossen werden.
Dritter Trilog soll noch im Mai beginnen
Damit erreicht der Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Überarbeitung der Koordinierungsverordnungen 883/2004 und 987/2009 seine dritte
Legislaturperiode. Und überraschend hat die amtierende polnische
Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag aus dem Ärmel gezogen. Dieser
wurde bereits am 11. April im Ausschuss der Ständigen Vertreter der
Mitgliedstaaten (AStV) bestätigt. Das Europäische Parlament stimmte am 7. Mai
Verhandlungen auf Basis des angepassten Mandats des Rates zu. Damit ist der Weg
frei für den dritten interinstitutionellen Trilog, der voraussichtlich im Juni beginnen wird. Als Termine für die politischen Gespräche werden derzeit der 3. und 17. Juni gehandelt.
Im Fokus: A1-Bescheinigung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Bislang scheiterten die Einigungsversuche im Rat an zwei
Fragen – der Ausgestaltung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und den
Ausnahmen von einer obligatorischen Vorabnotifizierung der A1-Bescheinigung. Nach
dem Vorschlag Polens steht nun für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, eine
Mindestversicherungszeit von 18 bis 22 Wochen sowie eine Exportdauer der
Arbeitslosenunterstützung von sechs Monaten in Rede. Die Vorabnotifizierung der
A1-Bescheinigung soll bei Geschäftsreisen sowie Tätigkeiten verzichtbar sein,
die höchstens drei zusammenhängende Tage innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen
umfassen. In Notfällen wäre eine nachträgliche Meldung binnen drei Tagen nach
Aufnahme der Tätigkeit möglich.
Für Verhandler des Parlaments wird es schwer
Der Ball liegt nun im Feld der Verhandlungsführerin des
Europäischen Parlaments, Gabriele Bischoff (S&D). Für sie dürften die
anstehenden Verhandlungen nicht einfach werden, denn neue
Verhandlungsabsprachen könnten die nur mühsam gefundene Mehrheit für den Ratskompromiss
schnell zunichtemachen. Erschwerend kommt hinzu, dass Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen Geduld endlich ist. Sie soll bereits signalisiert haben,
dass es nur noch einen letzten Einigungsversuch zum Dossier geben wird. Die DSV
hofft auf einen Erfolg, damit längst verhandelte Teile wie etwa zur
Koordinierung von Pflegeleistungen in Kraft treten können.